Cosma Gruppe: Staatsanwaltschaft durchsucht Geschäftsräume.
Die Cosma-Gruppe bot viele Finanzdienstleistungen an. Auch Goldgeschäfte. Betroffene drohen nach dem derzeitigen Ermittlungsstand viel zu verlieren. Anlegeranwälte helfen. das ist ein Beitrag von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nach unbestätigten Medienberichten eine Durchsuchung der Geschäftsräume der Cosma-Gruppe angeordnet und durchgeführt. Dabei sollen die Durchsuchungen auch im Zusammenhang mit den Goldgeschäften der Cosma-Gruppe stehen.
Die Cosma-Gruppe setzt sich nach eigenen Angaben aus der Cosma AG, der Cosma Verwaltung GmbH und der Cosma Service GmbH zusammen. Die Cosma-Gruppe ist ein Dienstleistungsunternehmen und bietet an rund 11 Standorten privaten und geschäftlichen Kunden Versicherungen und verschiedene Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten an. Die Cosma-Gruppe wirbt auf ihrer Homepage mit folgendem Slogan:
„WEIL WIR ANDERS SIND!
Eines ist uns als Dienstleistungsunternehmen in den letzten Jahren bewusst geworden: In unserer Bundesrepublik läuft etwas falsch. Meist zum Nachteil der Bürger, die hart und unermüdlich arbeiten und sich teilweise mit mehreren Jobs versuchen, über Wasser zu halten. Bürger, die sich im Dschungel bürokratischer Hürden oft hilflos und ausgeliefert fühlen. In einer Welt, in der alles immer teurer wird, die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer und Alltägliches zunehmend an Transparenz verliert.
Es scheint sie nicht mehr zu geben: Die, die sich weniger um das eigene Wohl und mehr um das ihrer Mitmenschen kümmern und die schützende Positionen einnehmen. Egal, ob bei staatlichen Institutionen oder privaten Gesellschaften: Gier, Egoismus, Neid und Angst halten nach und nach Einzug in unser Land und nehmen damit Ihnen und uns das echte Gefühl von Geborgenheit, Glaube und Vertrauen.“
Diese „Unternehmensphilosophie“ muss den betroffenen Anlegern wie blanke Ironie oder eine Darstellung des eigenen Geschäftskonzeptes der Cosma-Gruppe erscheinen. So wurde Privatanlegern auf der Homepage im Rahmen des Vorsorgekonzeptes geraten, neben Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Krankenzusatzversicherungen und vermögenswirksamen Leistungen (betrieblichen Altersvorsorge) zusätzlich in Gold zu investieren.
Dabei bot die Cosma-Gruppe den Erwerb und auch die Goldeinlagerung an. Auffallend dabei ist, dass mit einer Verwahrung der Edelmetalle außerhalb des Bankensystems geworben wurde.
Rechtsanwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: “Nach unserer Einschätzung ist der Erwerb von Gold mit dem klassischen Anlageziel der Altersvorsorge nicht vereinbar. Denn die Preise für Gold können, entgegen der Darstellungen der Cosma-Gruppe, auch deutlich fallen. Und Anleger viel verlieren. Letztlich stellt der Erwerb des Goldes zum derzeitigen Kurs eine Wette auf zukünftig steigende Kurse dar. Diese Steigerungen können nicht garantiert werden.
Insofern ist ein Erwerb von Gold zum jetzigen Kurs mit erheblichen Risiken verbunden. Kommen dann auch noch hohe weitere Kosten auf die Anleger zu, rechnet sich das Investment häufig nicht für die Betroffenen. Außerdem halten wir es für unseriös, dass Anleger dazu verleitet werden sollen, Geld außerhalb des Bankensystems zu verwahren. Gerade die Banken unterliegen einer strengen Kontrolle, welche für die Anleger eine höhere Sicherheit bietet. Außerdem bieten Banken den Erwerb und die Verwahrung zu transparenten Kosten an.
Es ist auch sehr widersprüchlich, dass die Investition in Gold neben klassischen Produkten zur Altersvorsorge von der Cosma-Gruppe angeboten wird. Dies spricht dafür, dass den Anlegern dieses Produkt zur Altersvorsorge verkauft wurde. Deshalb sollten sich betroffene Anleger an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden“.
Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die Durchsuchungen im Zusammenhang mit den Goldgeschäften stehen, dann könnten sich die Verantwortlichen der Cosma-Gruppe auch persönlich schadenersatzpflichtig gemacht haben. Allerdings sollten betroffene Anleger zügig handeln. Denn nach den Erfahrungen der Gröpper Köpke Rechtsanwälte zieht häufig ein solcher Skandal die Insolvenz des betroffenen Unternehmens nach sich. Um dieser Gefahr zu begegnen, könnten Sie Ihre Ansprüche im Rahmen eines Arrestverfahrens sichern. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes drängt die Kanzlei auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
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