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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

CFB 166 Twins 1: Schadensersatzansprüche der Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 883 Wörter · 231 Aufrufe

Ende 2007 wurde der Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 erstmals zur Beteiligung angeboten. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen. Die Hoffnungen auf eine renditestarke Investition haben für die Anleger sich bis heute nicht erfüllt. Allerdings haben die Anleger noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Der Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 investierte in die beiden Vollcontainerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Nedlloyd Adriana (ehemals MS Adriana Star) und MS Nedlloyd Valentina (ehemals MS Valentina Star). Bei den Anlegern wurden rund 55 Millionen US-Dollar eingesammelt und zusätzlich noch weitere Darlehen aufgenommen. Für die Anleger verlief die Beteiligung allerdings nur in den Anfangsjahren zufriedenstellend. Später blieben die Ausschüttungen, wohl auch in Folge der Finanzkrise 2008, aus. Zuletzt wurden die Anteile an dem CFB Fonds 166 Twins 1 laut der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 2 Prozent gehandelt (Stand 12.09.2016).

Die Containerschifffahrt hat ihre bereits seit Jahren andauernde Krise nach wie vor nicht überstanden. Gesunkene Charterraten machten und machen vielen Schiffsfonds das Leben schwer, was auch die Anleger zu spüren bekommen. Etliche Schiffsfonds mussten in den vergangenen Jahren bereits Insolvenz anmelden. Das blieb den Anlegern des CFB Fonds 166 zumindest bisher erspart. Die Anleger müssen die weitere Entwicklung des Fonds nicht tatenlos abwarten. Sie haben noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche zu stellen.

„Gerade bei Schiffsfonds stehen die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, häufig gut“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Der Grund hierfür ist, dass die Anlageberatung häufig nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und natürlich auch das Verlust-Risiko, das bis zum Totalverlust der Einlage reichen kann.

Außerdem hätten die Anleger auch über hohe Weichkosten oder hohe Vermittlungsprovisionen aufgeklärt werden müssen. Wurden die Aufklärungspflichten durch die Anlageberater verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 166 Twins 1 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 166 Twins 1 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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