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Medizin Für Wirtschaftsjournalisten

Cannabis-Medizin: Krankenkassen verweigern Kostenübernahme! Patienten prüfen rechtliche Möglichkeiten!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 943 Wörter · 1.067 Aufrufe

Seit März können Ärzte Cannabis legal auf Rezept verschreiben. Es kommt sogar auch eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für schwer kranke Patienten in Betracht. Geeignete Patienten könnten dann Cannabis regulär in der Apotheke kaufen und die Kosten hierfür sogar unter bestimmten Voraussetzungen über die Krankenkasse abrechnen.

Cannabis soll dabei bei diversen Krankheiten wie Schmerzen, Multipler Sklerose oder sogar Krebs helfen.

Aber viele Patienten werden hier vor erhebliche Probleme gestellt, denn nicht nur verweigern viele Ärzte, ein Rezept für Cannabis auszustellen, sondern inzwischen zeigt sich Medienberichten zufolge, dass viele Krankenkassen die Kosten für die Therapie in vielen Fällen nicht übernehmen wollen.

Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. stern vom 16.08.2017) sind z.B. bei der AOK bis Ende Juli knapp 3.300 Rezepte mit der Bitte um Kostenerstattung eingegangen, wovon jedoch nur die Hälfte der Anträge bisher bewilligt worden sei.

Bei anderen Krankenkassen sollen auch zwischen 40-50 % der Antragsteller eine Absage erhalten haben.

Das bedeutet aber, dass zwar ca. 50-60 % der Patienten die Kosten erstattet werden, zwischen 40-50 % aber keine Kostenerstattung erhalten, somit wohl gegenwärtig eine vierstellige Zahl von Patienten im gesamten Bundesgebiet.

Betroffene Patienten mit schweren Erkrankungen stehen hiermit teilweise vor einem großen Dilemma:
Zum einen haben sie es oftmals schon schwer, ein Rezept für Cannabis von ihrem Arzt zu erhalten, selbst wenn sie dann ein Rezept erhalten haben, stehen sie vor dem Problem, dass die Krankenkassen dann teilweise die Kostenübernahme verweigern –ob nun begründet oder nicht.
Die Kosten für eine Cannabis-Therapie können dabei erheblich sein und bis zu ca. 20.000,- € pro Jahr betragen.

Betroffene Patienten, denen die Kostenübernahme für die Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse verweigert wurde, können sich dem BSZ e.V. anschließen.

Der BSZ e.V. arbeitet mit zahlreichen versierten Anwaltskanzleien im gesamten Bundesgebiet zusammen, die überprüfen können, ob doch eine Kostenübernahme möglich ist.

Somit können sich auch betroffene Patienten, denen die Kostenübernahme verweigert wird/wurde, dem BSZ e.V. anschließen, um fachanwaltlich überprüfen zu lassen, ob die Krankenkasse die Kostenübernahme zu Recht verweigert oder nicht und ob nicht ggf. doch eine Übernahme durch die Krankenkassen erreicht werden kann.

Der Vorstand des BSZ e.V., Horst Roosen, 77 Jahre alt, weiß aufgrund einer schwerwiegenden langjährigen Erkrankung, bei der er täglich zahlreiche Medikamente mit ca. 25 Tabletten täglich einnehmen muss, selber, wie schwer es für Betroffene ist, eine fachgerechte Therapie zu erhalten und die Kosten dann auch erstattet zu bekommen.

Betroffene Patienten, die die Kostenübernahem prüfen wollen, können sich der BSZ e.V.-IG „Cannabis auf Rezept“ anschließen.

„Für viele betroffene Patienten ein Dilemma, denn wenn sie die Kosten selber übernehmen müssen, können sich viele die Arzneien dann nicht leisten, viele Kassen schrecken aber durch die hohen Preise vor einer Kostenübernahme zurück –ein Teufelskreis,“ so Horst Roosen.

Hierfür will der BSZ e.V. ebenfalls Hilfe anbieten durch die Zusammenarbeit mit Arztpraxen aber auch Apotheken, die ebenfalls zur Lösung des Problems beitragen könnten.

Betroffene Patienten/Unternehmen/interessierte Ärzte und Apotheker können sich der BSZ e.V.-IG „Cannabis auf Rezept“ anschließen.

Zahlreiche Anfragen an den BSZ e.V. aus der letzten Zeit von Patienten zeigen, dass Patienten immer noch Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der ihnen Medizinal-Hanf verschreibt. Hier will der BSZ e.V Hilfestellung leisten und den Kontakt zu den geeigneten Ärzten vermitteln.

Da es zu wenige Ärzte gibt, die Cannabis verschreiben und die wenigen Ärzte die das tun für die betroffenen Patienten schwierig zu finden sind, können sich betreffende Ärzte in die Empfehlungsliste der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept eintragen lassen. Diese Liste wird nicht veröffentlicht sondern dient ausschließlich zur Weiterempfehlung an betroffene Patienten.

Entsprechende Ärzte können sich hier online kostenlos anmelden.
http://www.cannabisaufrezept.info/de/p/anmeldungfueraerzte-1059.html

Auch melden sich verstärkt Betroffene, die zwar ein Rezept erhalten haben, die Krankenkasse aber die Kostenübernahme verweigert. Diese seien darauf hingewiesen, dass der BSZ e.V. mit Anwaltskanzleien aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen arbeitet, die bei verweigerter Kostenübernahme Hilfestellung leisten können.

Betroffene Patienten können sich hier anmelden.
http://www.cannabisaufrezept.info/de/p/antragstellen-1004.html

Auch berichten betroffene Patienten seit einiger Zeit, dass sie zwar das Cannabis verschrieben bekommen haben, aber die Apotheken teilweise horrende Preise hierfür verlangen (vor allem durch die Portionierung). Hier können sich auch Apotheker aus dem In- und Ausland beim BSZ e.V. melden, die Betroffenen zu günstigen Konditionen den Medizinal-Hanf anbieten wollen.

Apotheken können hier Kontakt aufnehmen.

http://www.cannabisaufrezept.info/de/p/kontakt-1058.html

Der BSZ® e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept ist zur Finanzierung ihrer Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch große Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept bei.

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Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept
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Telefon: 06071- 9816810
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E-Mail: info@bsz-ev.de
Internet: http://www.cannabisaufrezept.info/de + https://cannabisaufrezept.wordpress.com

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