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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

BWF Stiftung – Bericht zur Gläubigerversammlung vom 04.09.2015

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 647 Wörter · 566 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der Kanzlei Dr. Späth & Partner haben heute an der ersten Gläubigerversammlung des insolventen BDT e.V., zu dem die nicht rechtsfähige BWF-Stiftung gehört, in Berlin teilgenommen. Erste Klagen eingereicht.

Nachdem bereits am Dienstag die ersten vier mutmaßlichen Hauptakteure des Falschgold-Skandals verhaftet worden waren, konnte der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Laboga den etwa 100 versammelten Anlegern bzw. deren Vertretern nun erste Informationen mitteilen.

Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LLM., von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner war anwesend.

Nach Angaben des LKA Berlin hatten die Beamten bei der Durchsuchung der Tresorräume der BWF Stiftung statt 3.500 kg Gold lediglich etwa 2.500 kg vorgefunden, darunter jedoch nur ca. 300 kg Echtgold, also weniger als 8 % der behaupteten Goldbestände. Bei dem Rest, also ca. 92 %, soll es sich um Falschgold gehandelt haben. Die angeworbenen Anlagebeträge zirkulierten zwischen verschiedenen zum BDT e.V. gehörenden Stiftungen, wurden teilweise sogar zur Förderung des American Football-Sports benutzt und in Immobilien investiert.

Involvierte Vermittler der Goldverträge sollen bis zu 20 % Provision erhalten haben. Nach Angaben des Insolvenzverwalters müsste es für jeden Berater offenkundig gewesen sein, dass die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet werden konnten. So sollte sich der angelegte Betrag im Model „Gold Standard“ mit einem Anlagezeitraum von acht Jahren nach Abzug der Vermittlerprovision nahezu verdoppeln.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Unsere Vermutung, dass die Vermittler oftmals die Plausibilitätsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben dürften, wird hiermit vollumfänglich bestätigt. Anleger dürften somit oftmals gute Chancen haben, Vermittler aufgrund der unterlassenen Plausibilitätsprüfung auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.“

Anleger können eine Quote erwarten, der Insolvenzverwalter wollte über die Höhe allerdings nicht spekulieren. Klar ist jedenfalls, dass dieser Betrugsfall größere Kreise als erwartet ziehen wird. Dies bedeutet, dass sich Anleger auf ein überdurchschnittlich langes Insolvenzverfahren einstellen dürfen. Wer darauf nicht warten will, sollte erwägen, Schadensersatzklagen gegen die Berater / Vermittler der Anlage einzureichen. Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits aktiv geworden und hat erste Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht, weitere werden in den nächsten Tagen folgen.

Als potentielle Anspruchsgegner könnten auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Betracht kommen, die der Stiftung falsche Goldbestände attestiert hatten. Hier bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Unternehmen vorsätzlich rechtswidrig agierten oder selber Opfer der betrügerischen Aktivitäten der BWF Stiftung wurden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=ed4f2a0939b21e100065e8980ef6b150

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

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