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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

BWF-Gläubigerversammlung in Berlin - hohe Provisionen gezahlt

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 424 Wörter · 364 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Eine der überraschenden Erkenntnisse der BWF-Gläubigerversammlung: Einige Vermittler haben bis zu 20 % der gesamten Anlagesumme an Vermittlungsgebühr erhalten.

Die aktuell stattgefundene Gläubigerversammlung der BWF-Stiftung brachte vielen entsetzten Anlegern in Gold neue Erkenntnisse. Einige Vermittler sollen bis zu 20 % der Anlagesumme als Provision erhalten haben.

Fachanwälte betrachten die Vermittler der Goldanlage. Sie sind die am einfachsten zugänglichen Haftenden in der Kette.

Die Erläuterungen zu den Provisionen von Insolvenzverwalter Kübler geben Wasser auf die Mühlen. Bis zu 20 % sollen Vermittler an Provision erhalten haben. Sie haben damit ein Geschäft vermittelt, das so wohl kaum wirtschaftlich sein konnte.

Diese Tatsache könnte für die Berater unter mehreren rechtlichen Aspekten nicht unkritisch sein. Anlegeranwälte werden wie folgt argumentieren:

Einerseits besteht eine zivilrechtliche Pflicht, den Anleger aufzuklären, wenn bei dem in Aussicht genommenen Geschäft Innenprovisionen in Höhe von mehr als 15 % aus der vom Anleger einbezahlten Summe abfließen. Andererseits stellen Abflüsse in dieser Höhe wohl auch die Plausibilität der Anlage in Frage. Sie gehen ja nicht in die Kapitalanlage ein.

Die Beratung durch einen Fachanwalt wird die vielen Anleger weiterbringen.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=621e4278b1129cbdb41fdab40dde4d66

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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