BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Die Irrungen und Wirrungen der Vermittler.
Als wenn die nicht haften. Denkt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper. Nachdem er Schreiben der Vermittler an die Kunden zur Kenntnis genommen hat. In denen sogenannte Anlegeranwälte im Schulterschluss mit den Vermittlern mit dem mutmaßlichen Ziel der Enthaftung fadenscheinige Beratungsangebote machen. Eine Warnung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.
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Heute erreichten uns die Schreiben mehrerer Vermittler des Betrugs-Investments BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung an ihre Kunden. In den Schreiben zitieren sie sogenannte Anlegeranwälte, die angeblich behaupten, dass die Vermittler aus mehreren Gründen nicht haften. Berichtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.
Und anbieten, die Betroffenen zu beraten. "Ein zweifelhaftes Angebot", meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper. "Denn die behaupten, dass die Vermittler nicht wegen der Vermittlung eines erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts in die Haftung genommen werden können. Das ist" findet Anlegeranwalt Gröpper, "lächerlich. Denn der Bundesgerichtshof hat schon 2005 klargestellt, dass Vermittler, die erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte ohne die Erlaubnis vertreiben, haften (BGH, III ZR 238/03). Auch mit dem Privatvermögen."
Dies vorausgeschickt hält er das Vorgehen dieser Rechtsanwälte unseriös. "Wenn beispielsweise die Bielefelder BEMK Rechtsanwälte behaupten, dass Vermittler unter bestimmten Voraussetzungen nicht haften und auch noch eine müde Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bemühen, das nun echt nichts mit Schadensersatzprozessen gegen Vermittler zu tun hat, ist das schlichtweg lächerlich. Und wenn dann auch noch ein Beratungsangebot für Betroffene aus der Hand des Vermittlers, in einem Fall eine Münchener Rechtsanwältin, protegiert wird, ist das unglaubwürdig.", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: "Den Betroffenen wird Sand in die Augen gestreut."
Übrigens gehen diese Rechtsanwälte in dem Schreiben bezeichnenderweise noch nicht mal auf die mutmaßliche Unschlüssigkeit dieser Investments ein. Denn es ist schlichtweg unmöglich, die Auslobung eines unbedingten Rückzahlungsversprechens im Zusammenhang mit volatilen Investments, in dem Fall Gold, zu erfüllen. Weil keiner weiß, wie der Goldpreis in zwei, vier oder acht Jahren steht. Und Berater müssen Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Zweifel auch über die Unschlüssigkeit des Anlagekonzepts aufklären (BGH, III ZR 62/99).Dies vorausgeschickt sollten sich die Vermittler, die hohe Provisionen kassiert haben, mal fragen, weshalb sie diese Schrott-Investments vermittelt haben. Und dann, anders als jeder andere Ratgeber, der dafür bezahlt wird, nicht haften.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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