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BSZ e.V. verstärkt sein Anwaltsnetzwerk für geschädigte Kapitalanleger!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.254 Wörter · 309 Aufrufe

Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung des BSZ® e.V. auch immer schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.

Wer ist der beste Anwalt für geschädigte Kapitalanleger? Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen Rechtsanwälte, mit unterschiedlichsten Methoden auf sich aufmerksam zu machen.

In so manchen Internetforen wird geklagt, dass es keinerlei vernünftige Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung von Anwälten gibt. Es werden zwar immer mal wieder Listen mit den besten Anwälten veröffentlicht, die zumeist von anderen Kollegen empfohlen werden. Bewertungsportale beruhen meist auf subjektiven Einzelmeinungen und sind damit wenig hilfreich. Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht. Für den BSZ® e.V. gibt es nur ein einziges Kriterium für die beste Bewertung: Ziel des Mandats wurde erreicht!!

Seit dem Jahr 1998 leistet der BSZ e. V. bereits die notwendigen Aufgaben und Dienste im Anlegerschutz und ist für geschädigte Kapitalanleger unseriöser Anlageprodukte des grauen wie auch des geregelten Marktes eine verlässliche Informationsquelle. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf dem Internetportal des BSZ e. V. (www.fachanwalt-hotline.eu) finden Anleger und Interessierte täglich aktuelle Berichte zu brisanten Geldanlagen geordnet nach entsprechenden Interessensgemeinschaften und Aktionsbündnissen. Der BSZ e. V. greift dabei auf ein Netzwerk aus Finanzspezialisten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht – nicht zuletzt aber auf die Informationen der Anleger selbst – zurück, um allen Interessierten stets objektive, umfassende und stichhaltige Informationen und Ratschläge an die Hand zu geben. Zusätzlich versendet der BSZ e. V. wöchentlich einen Newsletter rund um das Thema Finanzen in fünfstelliger Auflage.

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Wenn sich Anwälte mit fremden Federn schmücken!

Nach einer BSZ e.V. Veröffentlichung ist es nicht selten, dass schon einen Tag später so manche Anwaltskanzlei fast gleichlautende Berichte verbreitet. Liest man diese Artikel, so gewinnt man den Eindruck, dass diese Kanzleien selbst die Prozesse erfolgreich geführt hätten. Es erfolgt in der Regel kein Hinweis darauf, dass sich der Artikel mit Urteilen beschäftigt, die tatsächlich von einer anderen Kanzlei erstritten wurden.

Eine solche Vorgehensweise verurteilt der BSZ e.V.. Keineswegs ist zu beanstanden, dass Urteile, gerade wenn sie wie das öfters der Fall ist eine weitreichende Bedeutung haben, auch von anderen Rechtsanwälten kommentiert werden. Dennoch wäre es richtig darauf zu verweisen, dass man das Urteil selbst nicht erstritten hat bzw. die Kanzlei zu nennen, die es erstritten hat.

Natürlich führt dies dazu, dass man als Konkurrent die Leistung des anderen würdigen muss, offenbar nicht jedermanns Sache.

Der BSZ e.V. beanstandet zudem, dass scheinbar weniger die juristische Auseinandersetzung mit den Urteilen im Vordergrund steht, sondern schon aufgrund der zeitlichen Nähe zu dem beim BSZ erschienenen Artikel wohl hauptsächlich Werbung für die eigene Kanzlei im Vordergrund stehen dürfte.

Um Diebstahl geistigen Eigentums handelt es sich sicherlich nicht, auch diese Fälle sind laut Mitteilung einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bekannt. So hatte eine andere Kanzlei die Klageschrift dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei wortgleich für einen eigenen Mandanten verwendet.

Die betroffenen Rechtsanwälte sollten nach Ansicht des BSZ e.V. überlegen, ob sie künftig nicht nur ihre eigene Werbung in den Vordergrund stellen möchten, sondern auch einmal anerkennen wollen, dass eine andere Kanzlei ein bemerkenswertes Urteil erstritten hat und dieses dann auch inhaltlich korrekt kommentieren.

Von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei war zu den angesprochenen Vorfällen nur eine kurze Stellungnahme erhältlich. ,,Wir freuen uns, dass die von uns erstrittenen Urteile doch schon so zeitnah von Kollegen als sehr bedeutsam wahrgenommen und verbreitet werden

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaften eine kostenlose Fallbewertung, um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Damit kein Anleger auf seinem Schaden sitzen bleibt, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen, bietet der BSZ e.V. weiteren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht die zusammenarbeit als BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt an. Angesprochen sind Rechtsanwälte welche Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.
Wer schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert hat, kann sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=d4ef6183cfe1d3f230463b3f6e89316a

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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