BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte informieren zur IVG Euroselect Balanced Portfolio GmbH & Co KG:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt - nach Hinweis des Oberlandesgerichts München nimmt die Bank ihre Berufung zurück.
Das Landgericht München I hatte mit Urteil vom 15.02.2015 die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 13.275,00 verurteilt, weil die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene Klägerin anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung am IVG ES Balanced nicht darüber aufgeklärt worden war, dass die Bank für die Empfehlung und darauf basierende Beteiligungszeichnung eine Vergütung erhalten würde.
Gegen dieses Urteil hatte die Bank Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt. Nachdem das Oberlandesgericht München in der mündlichen Verhandlung vom 23.06.2015 unmissverständlich klargestellt hatte, dass die Berufung der beklagten Bank gegen ihre Verurteilung keine Aussicht auf Erfolg haben würde, nahm diese ihre Berufung zurück. Das Urteil des Landgerichts München I ist damit rechtskräftig.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz, der die Anlegerin im gerichtlichen Klageverfahren vertrat, hat mit vielen Anlegern des IVG ES Balanced Kontakt, die sich von Ihrer Bank fehlerhaft beraten fühlen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Anleger vor Zeichnung über die wichtigen Eigenschaften und Risiken des Anlageprodukts aufzuklären ist. Hierzu zählt auch das Vergütungsinteresse der Bank. Der Anleger muss darüber informiert werden, ob und in welcher Höhe die Bank für die Empfehlung und Zeichnung einer Beteiligung eine Vergütung erhält. Da sich das Vergütungsinteresse der Bank bei der IVG Euroselect Balanced Portfolio GmbH & Co KG nicht dem Emissionsprospekt entnehmen lässt, kann die Bank auch nicht damit gehört werden, der Anleger habe in der Beitrittserklärung angegeben, den Emissionsprospekt erhalten zu haben.
Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Rechtsprechung empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte allen Anlegern, die Anlageberatung, die zum Erwerb der Beteiligung führte, einer juristischen Überprüfung unterziehen zu lassen. War die Beratung fehlerhaft bzw. unvollständig, so kommen Schadenersatzansprüche des Anlegers gegen die beratende Bank in Betracht. Diese Ansprüche sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Der Anleger erhält also unter Anrechung erhaltener Ausschüttungen sein in den Fonds investiertes Kapital gegen Übertragung der Beteiligung auf die Beratungsgesellschaft zurück und kann sich somit seiner verlustbringenden Kapitalanlage entledigen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz, der bereits zahlreiche dieser Fälle betreut, weist zudem darauf hin, dass die mit einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten oftmals von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG Euroselect". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.