Bröselstein-Skandal: die Aussichten für die Geschädigten haben sich weiter verbessert!
Am 6.12.2011 berichtete der BSZ e.V. erstmals über nicht normgerechte Kalksandsteine, die in tausenden Gebäuden im Rhein-/Ruhrgebiet verbaut wurden und gründete wegen der Vielzahl der Betroffenen das BSZ e.V. Aktionsbündnis Bröselstein Skandal.
Hergestellt wurden diese Kalksandsteine die unter Nässe zerbröseln und zu Staub verfallen können vom Baustoffhersteller Haniel Bau-Industrie, dessen Rechtsnachfolger die Xella GmbH ist. Der so genannte Kalksandstein, der bei Feuchtigkeitseinwirkung erhöhte Auflösungserscheinungen zeigt, bereitet vielen Hauseigentümern Probleme. Haniel hat in den 80er und 90er Jahren aus Kostengründen teuren Kalk durch ein schwefelhaltiges Abfallprodukt aus der Rauchgasentschwefelung ersetzt. Dieser Kalksteinersatz führt bei einigen Häusern sogar zur Einsturzgefahr.
Es geht um 150 bis 300 Millionen sogenannter Bröselsteine, die Haniel zwischen 1987 und 1996 hergestellt hat. Weil sie mit einem minderwertigen Bindemittel produziert wurden, weichen die Steine unter Feuchtigkeitseinwirkung auf und zerbröseln. Die Folgen reichen von Rissen im Mauerwerk bis zu statischen Problemen. Wie viele Gebäude betroffen sind, ist unklar.
Baukundige vermuten Bröselsteine in 20.000 bis 40.000 Objekten. Nicht nur in Reihenhäusern, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäusern rissen Wände auf, auch in Altenheimen, Schwimmbädern und Vereinstreffs. Das bisher bekannte Bröselstein-Verbreitungsgebiet erstreckt sich vom Münsterland bis in die Eifel, von der holländischen Grenze bis ins Weserbergland. Schwerpunkte liegen an Rhein und Ruhr, besonders im Raum Duisburg, Moers, Mülheim, Krefeld, Düsseldorf
Der Redakteur Klaus Brandt vom Onlineportal der WAZ Mediengruppe DER WESTEN schrieb in seinem Bericht vom 10. Oktober 2013 "Haniel unter Druck - Hinweise auf sittenwidrige Schädigung"
Haniel hat wieder den Bröselstein am Bein - und juristisch wiegt er womöglich schwerer als je zuvor. Ein Richterspruch könnte teuer werden für den Konzern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht Anzeichen für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Hauseigentümern durch die ehemaligen Haniel-Baustoffwerke. Die stünden demnach in Verdacht, Millionen schadhafter Kalksandsteine unzureichend geprüft, verbreitet und Schäden billigend in Kauf genommen zu haben.
Haniel bewertet die OLG-Einschätzung zurückhaltend. Hauseigentümerverbände und Juristen sprechen von ,,einer weitreichenden Entscheidung, die richtungsweisend für Geschädigte sein könnte".
Anfang Februar 2014 titelte das Onlineportal der WAZ Mediengruppe DER WESTEN: "Bröselstein-Opfer fürchten Falle - Juristen warnen vor Haniel-Vertrag" Zehn Monate nach dem Zahlungsstopp im Bröselstein-Skandal bietet Haniel den Opfern wieder etwas an: einen Vergleich, dem viele nicht trauen. Der Konzern hat millionenschwere Risiken durch fehlerhafte Kalksandsteine in eine neue Firma ausgelagert. Die legt Geschädigten einen Instandsetzungsvertrag für ihre Häuser vor. ,,Eine Mogelpackung", sagen Juristen und warnen vor ,,unkalkulierbaren finanziellen Risiken für Betroffene". läger wie Nichtkläger bekommen das Vergleichsangebot - einen ,,Vertrag, der Ihnen und Haniel Rechtssicherheit bietet", wie es bei Informationsveranstaltungen heißt. Was Geschädigte misstrauisch macht: Haniel ist nicht Vertragspartner. Jedenfalls nicht die solvente Konzernmutter, sondern eine Haniel Immobilien GmbH & Co. KG, die im Sommer 2013 gegründet wurde. Im Handelsregister eingetragen ist sie mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. ,,Etwas wenig für Risiken in mehrstelliger Millionenhöhe", sagt Rechtsanwalt Alexander Götz aus Moers, der Bröselstein-Opfer vertritt.
Der Vertragstext, der der WAZ vorliegt, schließt manches ein und einiges aus. Vieles bleibt offen. So garantiert Haniel die Instandsetzung nicht ausdrücklich; ,,Haniel beabsichtigt" sie. Die Firmenpflicht besteht darin, ,,eine Planung zu erstellen" und die ,,erforderlichen Arbeiten zu bestimmen". Verbindliche Zeitfenster fehlen. Konkrete Aussagen zu Beginn und Fertigstellung der Sanierung seien derzeit ,,nicht seriös machbar", weil ,,von sehr vielen Faktoren abhängig", heißt es auf Anfrage
Wer den Vertrag unterschreibt, ,,verzichtet unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche" aus seinem persönlichen Bröselstein-Fall, ,,auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn, Betriebs- oder Mietausfallschaden, merkantilen Minderwert, Produkthaftung". Besonders schwer wiege ein Verzicht auf die Erstattung des merkantilen Minderwertes, warnen Juristen. Der sperrige Begriff meint den Wertverfall reparierter Bröselstein-Objekte am Immobilienmarkt.
Bisher haben die Gerichte (etwa OLG Düsseldorf vom 29. April 2013 Az: I-5 W 9/13) einen Schadensersatzanspruch aufgrund des § 823 BGB abgelehnt, da der Nachweis einer weitergehenden Beschädigung, als den Verkauf von mangelhaften Kalksteinen, nicht zu führen war.
Die Juristen des BSZ e.V. Aktionsbündnisses "Bröselstein Skandal" sind der Meinung, dass durch gutachterliche Feststellungen nunmehr der Verdacht gefestigt wird, dass der Hersteller, wider besseren Wissens bestrebt war den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei den verkauften Steinen tatsächlich um Kalksteine mit der erforderlichen Zulassung handelte, welche die erforderliche Standsicherheit mitbringen. In Wirklichkeit waren es wohl weder Kalksteine, noch verfügten diese über erforderliche Zulassungen und es bestehen erheblichen Bedenken bezüglich der Standsicherheit.
Soweit sich der Verdacht von betrügerischen Handlungen bestätigen würde, könnte den Kunden durchaus auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 263 StGB zustehen.
Eine solche gutachterliche Feststellung würde im Grunde einen weiteren Nachweis für die Ansprüche der Geschädigten bedeuten. Sicherlich unterstützt das Gutachten jedoch auch, die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB.
Es wird insoweit deutlich, dass der Hersteller von der potentiellen Schadensneigung des Produkts infolge der veränderten chemischen Zusammensetzung wissen musste und zur Kosteneinsparung und damit Gewinnmaximierung die in der Herstellung billigeren Kalksandsteine in den Verkehr gebracht hat, ohne vorher alle technisch erforderlichen Prüfungen vorzunehmen, die die Gewähr dafür bieten konnten, dass ein Schaden durch das veränderte Produkt möglichst ausgeschlossen wird. Letzteres wird insbesondere deutlich, da ansonsten die nunmehr im Gutachten genannten Mängel bereits in diesen Produkttest aufgefallen wären. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass zumindest keine ausreichenden Produkttests durchgeführt wurden.
Dies spricht dafür, dass die Verantwortlichen sich aufgrund der zu erzielenden Kostenersparnis und den damit verbundenen höheren Gewinn bewusst der Gefahr verschlossen und dadurch eine Schädigung der Kunden billigend in Kauf genommen haben.
Dies reicht zum Nachweis der sittenwidrigen Schädigung durchaus aus.
Soweit sich die gutachterlichen Feststellungen so bewahrheiten und vorsätzlich Steine als Kalksteine verkauft wurden, welche tatsächlich keine waren und dies durch ein falsches Siegel bestätigt wurde, besteht strafrechtlich durchaus der Verdacht des Betruges und der Urkundenfälschung. Betrug ist insoweit gegeben, wenn die verantwortlichen des Herstellers wissentlich Steine als Kalksteine verkauften in dem Wissen, dass es sich tatsächlich eben nicht um Kalksteine handelte. Ein Kunde der dies gewusst hätte, hätte die Steine sicherlich nicht, nicht zum Zweck des Bauens oder zumindest nicht zu dem Preis gekauft. Hinzu kommt der Verdacht der Urkundenfälschung, wenn Siegel der Fremdüberwachung nach DIN 106 durch den Hersteller der Steine unerlaubt selbst angebracht wurden.
Sollten sich diese Verdachtsmomente weiter vertiefen, sollte man davon ausgehen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungen aufnehmen wird. Dies könnte für die Geschädigten den Vorteil haben, dass die im Rahmen der Ermittlungen gemachten Erkenntnisse u.U. auch in die jeweiligen Zivilprozesse eingeführt werden könnten, mit der Folge einer Erleichterung der Beweisführung.
Zusammenfassend gehen wir davon aus, dass sich die Aussichten für die Geschädigten, weiter verbessert haben. Betroffene ,,Häuslebauer" können sich für weitere Informationen und Hilfe dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis ,,Bröselstein-Skandal" anschließen. Hier werden die Interessen der Geschädigten gebündelt und diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche von den BSZ e.V. Fachanwälten begleitet und unterstützt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Quellen: Klaus Brandt, Redakteur, WAZ Westdeutsche Allgemeine Zeitung
BSZ e. V. Fachanwälte des Aktionsbündnisses Bröselstein Skandal
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.