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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Bonnfinanz verliert in allen Instanzen und muss bei Medico 31 Schadensersatz zahlen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 279 Wörter · 390 Aufrufe

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der Bonnfinanz zurück. Damit ist das von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittene Urteil des LG Stade vom 10.10.2012 rechtskräftig!

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete: die 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade hatte die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und Freistellung und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem Medico Fonds Nr. 31 verurteilt.

Das OLG Celle hatte dieses Urteil mit Beschluß vom 06.05.2013 bestätigt.

Nun ist es amtlich: der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Bonnfinanz gegen diese Entscheidung durch Beschluß vom 27.11.2013 zurückgewiesen. Damit obsiegt die Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich endgültig für eine Anlegerin, der jetzt die Bonnfinanz rund € 63.000,-- zurückzahlen muß.

Die Hartnäckigkeit der Anlegerin hat sich damit gelohnt. Wenn Sie ebenfalls Geld in geschlossene Fonds investiert haben und nicht richtig beraten worden sind,können Sie gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Medico Fonds gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 11.01.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
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