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Blockchain – was ist das?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 637 Wörter · 315 Aufrufe

Unternehmen sollten sich bei der Einführung von Cryptocurrencies und Blockchain von spezialisierten Anwälten beraten lassen. BSZ e.V. Vertrauensanwälte erklären die Grundlagen von Cryptocurrencies und Blockchain.

Der Begriff „Blockchain“ und „Cryptocurrencies“ liegt in aller Munde. Gerade das Internet ist voller Meldungen rund um dieses spannende Thema. Viele wissen jedoch mit den beiden Begriffen nichts anzufangen und stehen damit ratlos vor den neuen Herausforderungen.

Ein Erklärungsversuch.

Im System der „virtuellen Währungen“, wie Bitcoin, Monero, Ripple, Light Coin, Ether und vielen anderen Cryptocurrencies taucht immer auch der Begriff Blockchain auf. Doch was hat es damit auf sich?

Eine Blockchain kann man sich vorstellen, wie einen endlos langen Güterzug. Alle Transaktionen in der virtuellen Welt der Kryptowährungen werden auf Basis des Linked-Timestampings (verbundene Zeitstempel) in eine zeitliche Reihenfolge gebracht. Hierdurch bildet sich dann eine Kette aller Transaktionen der Kryptowährung. Dieser „Zug“ wird seit Bestehen der jeweiligen Kryptowährungen immer weiter fortgeführt und dadurch immer weiter ergänzt. Die gesamte Blockchain besteht damit aus einer Vielzahl von „Wagons“, den sogenannten Blöcken. Jeder Block enthält wiederum eine Liste, der in seinem „Wagon“ bearbeiten, vergangenen, Transaktionen.

Jeder Block verweist durch seinen „Hashwert“, der sich aus dem Inhalt des vorangegangenen Block errechnet, auf den hinter ihm liegenden „Wagon“. Somit ist sichergestellt, dass niemand unbemerkt einen Block entfernen, hinzufügen, oder verändern kann, denn dann würde der Hashwert nicht mehr stimmen. Das ist –vereinfacht dargestellt- das Sicherheitsprinzip der Blockchain.

Der „Blockchainzug“ besteht somit aus einer lückenlosen Dokumentation aller Transaktionen sämtlicher Einheiten der jeweiligen Kryptowährung, die seit Anbeginn der Währung jemals getätigt wurden, erklärt ein BSZ e,V. Vertrauensanwalt aus einer bekannten Wirtschaftskanzlei in München.

Da das System dezentral und eigenständig funktioniert, gibt es keinen Administrator, der das System beeinflussen kann. Somit ist das Blockchainsystem eine neuartige Form der Verarbeitung diverser Datenprozesse, die keiner übergeordneten Instanz bedürfen, so der Experte weiter.

Hierin sehen vor Allem Finanzdienstleister ihre Chance, die bisher als „Zwischenhändler“ tätigen Banken und Bezahldienstleister und deren Provisions- und Maklergebühren bei zukünftigen Geschäften auszuschließen. Ein Dorn im Auge vieler etablierter Banken und Zahlungsdienstleister.

Diese Wirtschaftskanzlei berät bereits diverse Startups und Unternehmen zu den Themenkreisen Bitcoins und Blockchain und verfolgt die weitere Entwicklung vor Allem auch in rechtlicher Hinsicht weiter.

Für viele an virtueller Währung Interessierte kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Das ab sofort gültige BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht jedermann leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

• Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

• Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 50.- Euro nicht unterschreiten sollte.

• Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
• Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

http://www.antwort-erbeten.de/bsz-ev-unterstuetzen

Sie können unter dem Stichwort “virtuelle Währung“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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