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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Bitcoin – Ether – XRP - LightCoin – Monero – Blockchain

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 619 Wörter · 242 Aufrufe

Sie suchen Unterstützung bei der Einführung digitaler Währungen?
Bekannte Wirtschafts- und BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei gründet Expertenteam für Cryptocurrencies (Bitcoin, Ether, Light Coin, Ripple, etc.) und Blockchain.
Bitcoin, Ether, Ripple und Monero dürften die bekanntesten Vertreter virtueller Währungen sein, die derzeit die Aufmerksamkeit der Medien in ihren Bann zieht. Nach diversen weltweiten Finanz- und Bankenkrisen vertrauen immer weniger Verbraucher und Unternehmer den staatlich kontrollierten Geldströmen und suchen nach werthaltigen Alternativen. Gold war lange Zeit eine interessante Option. Es ist begrenzt verfügbar, praktisch fälschungssicher, staatlich unkontrolliert und die Ausgabe nur schwer zu manipulieren.
Doch mittlerweile gibt es auch Alternativen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Cryptocurrencies, oder sog. „virtuelle Währungen“.
Bitcoins, ein Vertreter dieser neuen virtuellen Währung wurden zwischenzeitlich vom Bundesfinanzministerium rechtlich und steuerlich als Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) anerkannt.
Kryptowährungen existieren nach frei geschaffenen, staatlich unregulierten Verfahren, haben aber inzwischen aufgrund milliardenschwerer Umsätze auch eine gewisse marktwirtschaftliche Bewertung erreicht.
Die Gesamtmenge an Bitcoins ist derzeit technisch auf 21 Mio. Stück begrenzt und lässt sich nur schwer einfach ausweiten.
Da Bitcoins auch in Bruchteilen gehandelt werden, sog. Milli-Bitcoins oder Micro-Bitcoins, ist die Geldmenge aller Bitcoins auf etwas über 2 Billiarden Bitcoin-Zahlungseinheiten fixiert
Je nach Angebot und Nachfrage steigt oder fällt der Umrechnungskurs der Bitcoins, dessen aktueller Stand z.B. via www.bitcoin.de in Erfahrung gebracht werden kann. Der Wert eines Bitcoin liegt derzeit bei ca. € 2.000,00.
Bei Cryptocurrencies auf Blockchainbasis handelt sich um neue „Währungen“, denen viel Potenzial und noch mehr Dynamik zugesprochen wird.
Diese Wirtschaftskanzlei hat diesen Trend erkannt und berät bereits jetzt Unternehmen und Start-Ups, die in diesen Bereich einsteigen, oder ausweiten möchten. Die Leistungen dieser Kanzlei können selbstverständlich auch mit Bitcoins, oder sonstigen Cryptocurrencies bezahlt werden.
Eine politische Bedeutung haben Bitcoins bereits erfahren durch den Skandal um die Veröffentlichung von geheimen US-Diplomatendepeschen, die von Bradley Manning übergeben und durch Wikileaks veröffentlicht wurden.
Eine aufgrund des Whistle-Blowing angestrengte Blockade von Spenden an Wikileaks, durch Mastercard, Visa und Paypal, konnte mittels des Einsatzes von Cryptocurrencies – vorbei am staatlich regulierten Bankensystem – umgangen werden.
Cryptocurrencies sind gerade am Beginn ihrer Entwicklung und dennoch im Volumen von mehr als 70 Mrd. Euro im Einsatz. Unternehmen und Privatpersonen sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten und rechtlichen Unabwägbarkeiten informieren.
Für viele an virtueller Währung Interessierte kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Das ab sofort gültige BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht jedermann leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

• Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

• Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 50.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft ist zeitlich nicht begrenzt.

• Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

• Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

• Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
http://www.antwort-erbeten.de/bsz-ev-unterstuetzen

• Sie können unter dem Stichwort “virtuelle Währung“ auf unser Bankkonto überweisen:

• Bank: Postbank Frankfurt/M
• IBAN: DE55500100600548200608 BIC: PBNKDEFF

• oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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