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BETEILIGUNGEN AN DER OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG GMBH & CO. SAFEINVEST 1. UND 2 KG – HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR ANLEGER

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 7 Min. Lesezeit · 1.339 Wörter · 459 Aufrufe

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger beider Opalenburg Fondsgesellschaft und prüfen Schadensersatzansprüche und Ausstiegsmöglichkeiten aus den Beteiligungsverträgen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2 KG:

• bei der Abwehr von Zahlungsklagen / Forderungen der Fondsgesellschaften gegen Anleger auf Zahlung rückständiger Einlagen (in der Regel vor dem Amtsgericht München / Landgericht München I)

• bei der Erklärung der außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsvertrag

• bei der Erklärung des Widerrufs des Beteiligungsvertrages

• bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Treuhänderin und / oder Anlageberater

Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei sind die Bsz e.V. Anlegerschutzanwälte der kanzlei CLLB der perfekte Partner für Ihr Anliegen rund um die Opalenburg SafeInvest Fonds.

Geschäftszweck und Risiken der Opalenburg SafeInvest Fonds

• Bei den Opalenburg SafeInvest Fonds (Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG) handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken, bis hin zum kompletten Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder.

• Geschäftszweck der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG soll die Investition mit einem Drittel des Gesellschaftsvermögens in ein Rentenportfolio, mit einem weiteren Drittel in wohnwirtschaftlich oder gemischt genutzte Immobilien und mit einem weiteren Drittel in Private Equity Dachfondsgesellschaften sein. Ausweislich der Darstellung im Emissionsprospekt soll der Erhalt des eingesetzten Kapitals im Vordergrund stehen.

• Geschäftszweck der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG soll die Investition mit der Hälfte des Gesellschaftsvermögens in Immobilien und mit der anderen Hälfte des Vermögens in typisch stille Beteiligungen an Immobilienunternehmen sein. Hierbei soll der Erhalt des eingesetzten Kapitals im Vordergrund stehen.

Das Schicksal beider Fonds hängt also wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg dieser getätigten Investitionen ab.

Es drohen den Anlegern bei beiden Fonds Verluste bis hin zum Totalverlust.

Fehlerhafte Beratung – Keine Hinweise auf Risiken der Opalenburg SafeInvest Fonds.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Anleger, die sich von ihren Beratern nicht richtig über die Risiken der jeweiligen Opalenburg SafeInvest Fonds aufgeklärt fühlen. So tragen z.B. zahlreiche Anleger der Opalenburg SafeInvest Fonds folgende Missstände vor:

• Kein Hinweis auf die Verlustrisiken des Fonds, wie z.B. Totalverlustrisiko
• Kein Hinweis auf die hohe Weichkostenquote der Fonds
• Kein Hinweis auf die extrem lange Laufzeit
• Kein Hinweis auf die eingeschränkte Handelbarkeit

Äußerst problematisch ist nach Ansicht der Rechtsanwälte dabei auch, dass den Anlegern die Opalenburg SafeInvest Fonds teilweise als sichere Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den Beratern dazu geraten wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und stattdessen in die risikoreichen Opalenburg SafeInvest Fonds zu investieren.

Kurios ist hierbei, dass mehrere Anleger der Kanzlei CLLB überhaupt keine Beratung gesucht hatten, sondern teilweise von Beratern der Medius Exklusive GmbH im Rahmen eines Bewerbungsgespräches für eine Stelle bei der Medius völlig überraschend auf den Erwerb einer Beteiligung an den Opalenburg SafeInvest Fonds angesprochen wurden.

Schadensersatz bei unzureichender Aufklärung sowohl gegen Beratungsgesellschaft / Anlageberater / Treuhänder

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So müssen die Anleger „anleger- und objektgerecht“ beraten werden. Im Rahmen einer anlegergerechten Beratung darf z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Zudem sind Gründungsgesellschafter / Treuhandkommanditisten gegenüber beitretenden Kommanditisten zur Aufklärung verpflichtet. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern weiter die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Auf einen Blick – Ihre Situation im Fall Opalenburg SafeInvest Fonds?

• Es fand keine Aufklärung über das Totalverlustrisiko statt
• Es fand keine Aufklärung über die hohe Weichkostenquote statt
• Es wurde nicht auf die lange Laufzeit des Fonds hingewiesen
• Es wurde nicht auf die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen.

Ihre Chancen im Fall Opalenburg SafeInvest Fonds :

Rückabwicklung Ihrer Anlage (Auszahlung des Anlagebetrages abzüglich erhaltener Ausschüttungen zzgl. Zinsen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung)
Kündigung oder anderweitige Beendigung des Fonds

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen!

Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB der zuverlässige Partner an Ihrer Seite, der auf mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht verweisen kann. Die Rechtsanwälte sind deutschlandweit gut aufgestellt und decken den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei in guten Händen und werden kompetent vertreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=982f7d4289d5b67300f80a7f26046711

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V. finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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