Berliner Bank hat fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen
Berliner Bank nutzt fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Darlehensvertrag heute noch widerrufen. Die Berliner Bank nutzte zwischen 2006 bis 2009 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Darlehensverträgen.
Deshalb bietet sich Verbrauchern die Chance, diese Darlehensverträge noch heute zu widerrufen und dadurch die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Die Widerrufsfrist beginnt nach aktueller Gesetzeslage nicht zu laufen, wenn die Berliner Bank – den Verbraucher nur fehlerhaft über das Widerrufsrecht und die Folgen eines Widerrufs informiert. Die Berliner Bank gehört inzwischen der Deutschen Bank!
Ein Widerruf kann zwei Gründen sehr attraktiv sein. Zum einen, wenn es darum geht, aus einem Kredit mit hohen Zinsen auszusteigen und die heute historisch günstigen Zinsen für eine Umschuldung zu nutzen. Denn die Kündigung führt zur hohen Vorfälligkeitsentschädigung. So dass eine Umschuldung regelmäßig wirtschaftlich sinnlos erscheint.
Durch einen Widerruf kann man aber die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden und so viel Geld sparen. Zum anderen bietet sich ein Widerruf auch dann an, wenn man bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat und diese von der Berliner Bank zurückfordern möchte. Nach rückwirkend ausgeübtem Widerrufsrecht hat der Verbraucher dann einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung >( § 812 ff BGB).
Weil die Berliner Bank in ihren Widerrufsbelehrungen das Wort „frühestens“ verwendete, sind entsprechende Belehrungen wohl fehlerhaft.
Denn durch das Wort „frühestens“ wird kein genauer Zeitpunkt festgelegt. Der Darlehensnehmer als Vertragspartner der Berliner Bank konnte sich deshalb den genauen Fristbeginn für die Ausübung des Widerrufsrechts – und dementsprechend auch das Fristende – nicht errechnen.
Den Verbraucher derart im Unklaren zu lassen, dürfte regelmäßig als Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot einen Fehler der Widerrufsbelehrung darstellen.
Ein solcher Fehler der Widerrufsbelehrung ist der Berliner Bank nur dann zurechenbar, wenn sie vom gesetzlichen Muster abgewichen ist und dadurch auf den Vertrauensschutz verzichtet hat. Dieser schützt regelmäßig den guten Glauben der Kreditinstitute darauf, dass das vom Gesetzgeber entworfene Muster fehlerfrei ist. Bei Abweichungen vom Muster muss sich das Kreditinstitut – hier die Berliner Bank – dann aber alle Fehler zurechnen lassen.
In den Widerrufsbelehrungen der Berliner Bank fehlten regelmäßig Zwischenüber- schriften („Widerrufsrecht“) oder vereinzelte Sätze (Hinweis auf die Rückgewähr- frist), so dass eine Abweichung vorliegt. Dadurch wird der Widerruf undeitlich und schwer lesbar.
Folglich muss sich die Berliner Bank etwaige Fehler auch zurechnen lassen, die den Beginn der Widerrufsfrist verhindern können.
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