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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Beitragserhöhungen der PKV bei älteren Kunden 2017

H hc consulting AG 1 Min. Lesezeit · 278 Wörter · 1.357 Aufrufe
PKV. Tarifwechsel. Kostenlos.
PKV. Tarifwechsel. Kostenlos. · Foto: hc consulting AG

Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat außergewöhnliche Beitragserhöhungen für 2017 wegen der gesunkenen Verzinsung der Altersrückstellungen und der „normalen“ Kostensteigerung im Gesundheitswesen angekündigt.

Zu unterscheiden sind die sogenannten Neugeschäftsprämien und die Beitragserhöhungen für den Bestand, also für die bestehenden Verträge. Die Beiträge für neue Kunden werden Mitte eines Jahres bekannt gemacht. Das ist wichtig für den Verkauf von neuen Policen. Obwohl die neuen Beiträge für die Bestandskunden den Versicherungen gleichzeitig vorliegen, werden diese Beitragserhöhungen erst ganz knapp vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin veröffentlicht. Also vier Wochen vor dem Inkrafttreten der Beitragserhöhung.

Warum erhält ein PKV-Kunde diese wichtigen Informationen nicht schon früher von seiner Versicherung?

Ganz einfach: Die privaten Krankenversicherungen möchten die Reaktionszeit Ihrer Kunden verringern. Hat der Versicherte das Schreiben mit der konkreten Beitragserhöhung in der Hand, wird er aktiv und versucht gegenzulenken. Sind die neuen Beiträge bereits zwei Monate lang bezahlt worden, hat ein Gewöhnungseffekt eingesetzt. So geht das Jahr für Jahr. Die privaten Krankenversicherungen kennen die Gewohnheiten Ihrer Kunden und sitzen die Sache aus.

Dabei ist das Gegenmittel zu den Beitragserhöhungen der Vergangenheit wie auch für das Jahr 2017 längst bekannt und auch nicht an Fristen gebunden: der kostenlose PKV-Tarifwechsel. Wichtig ist hier vor allem das Wort kostenlos. Bezahlt der PKV-Kunde Gebühren, fressen die eine Beitragsersparnis durch den Tarifwechsel auf.

Das Recht auf einen PKV-Tarifwechsel ist in § 204 VVG geregelt.

Die hc consulting AG aus Köln ist laut eigenen Angaben Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel. Marktführer im kostenpflichtigen Tarifwechsel ist die WIDGE.de GmbH aus Hamburg.

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