Bankkunden sitzen teilweise auf ihren Kapitalanlagen wie auf einer Zeitbombe. BSZ® e.V. hilft!
Unsere Pressemitteilung „Senioren im Fokus der Finanzbranche“ in der wir berichteten, wie Banken Ihre ältere Kundschaft in für sie ungeeignete komplexe und teilweise brandgefährliche Investitionen gedrängt haben, hat eine Flut von E-Mails, Briefen und Telefonanrufen bei dem BSZ e.V. ausgelöst.
In vielen Fällen wurde uns geschildert, dass die Banken ihren Kunden auch heute noch Produkte verkaufen, die nicht zu ihnen passen. An vielen Verlusten von Kleinanlegern tragen die Banken eine Mitschuld. Bei Beratungen haben die Berater die finanziellen Verhältnisse der Kunden und ihre Risikobereitschaft kaum erforscht. Die Anlageziele der Kunden wurden nur in wenigen Fällen abgefragt.
Bei dem BSZ e.V. ist der Eindruck entstanden, dass die Banken zu oft ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil verfolgen anstatt die Interessen ihrer Kundschaft in den Fokus der Anlageberatung zu stellen. Der Eindruck, dass hier der Verkauf und nicht die Beratung im Vordergrund steht hat sich verfestigt.
Viele Bankkunden unterhalten eine seit Jahrzehnten andauernde Geschäftsbeziehung zu „Ihrer“ Bank. Das ist dem Umstand geschuldet, dass man immer noch an den „Bankbeamten“ glaubt, der sich ausschließlich für die Interessen seiner Kunden einsetzt. Dazu kommt noch, dass viele Kunden einen Bankwechsel scheuen. Man hat da sein Girokonto, sein Sparbuch und eventuell auch noch einen Kleinkredit oder gar ein Immobiliendarlehen am laufen. Das alles will man durch einen Wechsel zu einer anderen Bank nicht gefährden. Auch dann nicht, wenn man von diesem Institut mit einer ungeeigneten Kapitalanlage über den Tisch gezogen wurde.
Es entsteht der Eindruck, dass Bankberater mehr zum Verkäufer als zum Berater ausgebildet werden. Sie haben vorgegebene „Verkaufsquoten“ ihrer Vorgesetzten zu erfüllen und ausschließlich die von ihrem Haus angebotenen Finanzprodukte anzubieten und zu verkaufen. Im Vordergrund steht für die Bank stets die Maximierung des Umsatzes und des eigenen Gewinns.
Je länger die Banken auch weiterhin ihrer Kundschaft ungeeignete ja sogar brandgefährliche Produkte verkaufen dürfen, desto größer wird später die Finanzlücke für die Altersversorgung der betroffenen Anleger sein.
Banken waren eigentlich zu keinem Zeitpunkt darauf eingestellt und es war auch nie ihr Kerngeschäft, kundenorientierte, hochwertige und unabhängige Anlageberatung zu einem transparenten und vernünftigen Preis anzubieten. Der Bankberater ist tatsächlich einem ständigen Interessenkonflikt ausgesetzt. Es ist noch nie gut gegangen der Diener zweier Herren sein zu wollen.
Bankkunden welche von ihren Banken in ungeeignete, riskante und komplizierte Kapitalanlagen gedrängt wurden, sollten ihre Banken in Haftung nehmen. Der BSZ e.V. verzeichnet zum Beispiel einen stetigen Strom von Beschwerden über Schiffsfonds. Die Banken haben diese Investition als sichere zur Altersvorsorge geeignete Anlage verkauft. Auch dann noch, als bereits abzusehen war, dass die prognostizierten Frachtraten wegen der sich gebildeten Überkapazität an Frachtraum, nicht mehr zu erzielen waren. Insider nennen das nicht Krise sondern Blase. Heute sind viele Schiffsfonds pleite. Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.
Alle beteiligten haben ihr Geschäft gemacht, nur die Anleger nicht. Die sollen die Zeche nun bezahlen.
Die Banken kassierten z. B. beim Fonds "Nordcapital Bulkerflotte I" laut "Handelsblatt" 19,3 % der Einlagen als Provision! Hiervon erfuhren aber die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.
Viele betroffene Bankkunden haben überhaupt noch nicht bemerkt, dass sie von ihrer Bank hinter die Fichte geführt wurden und sitzen auf ihren Kapitalanlagen quasi wie auf einer Zeitbombe.
Wer nicht zum Opfer werden will, sollte also rasch und konsequent handeln.
Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet, außerdem handelt es sich nach Ansicht vieler Gerichte um eine hochspekulative Anlage, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.
Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater hinweisen müssen. Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch der Oberlandes- und Landgerichte hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Provisionen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.
Aber was passiert in der Realität?
Den Anlegern muss offenbar das Wasser erst bis zum Hals stehen, bevor sie verstehen, dass ihre Gelder in vielen Fällen weg sind, wenn sie nichts unternehmen! Viele wollen abwarten, obwohl die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche droht. Manche wollen sich nicht mit ihrer Bank anlegen - obwohl sie doch eindeutig falsch zum Vorteil der Bank beraten worden sind.
Wie gehen die Banken damit um? Nehmen wir an, dass von 100 Anlegern lediglich 5 ihre Ansprüche geltend machen und vor Gericht gehen. Selbst wenn diese gewinnen und die Bank am Ende Schadensersatzansprüche bezahlen muss, spart sie bei den 95 Anlegern, die gar nichts unternehmen und ihre Ansprüche einfach verjähren lassen, viel Geld. Unterm Strich eine gute Rechnung für die Bank, denn das Ergebnis wird immer positiv zugunsten der Bank sein.
Freiwillig zahlt fast keine Bank, Klagen vor Gericht sind in den meisten Fällen erforderlich. Aber es ist das gute Recht eines jeden Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche durchzusetzen! Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist!
Aber Achtung: Zum Supergau kann es für den Anleger kommen wenn er mit seiner "schlechten Anlage" bei einem "schlechten Anwalt" landet.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten. Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.
Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können. Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten betroffene Anleger von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und -Risiken. Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.
Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend. Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden.
Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können. Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen.
Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.
Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.sammelklagen.de
Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.