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Ausweg bei Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 328 Wörter · 354 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen geschädigte Darlehensnehmer. Die am 15.01.2015 ergangene Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufzuheben, hat gravierende Folgen für deutsche Bankkunden.

Medienberichten zufolge sind von der Freigabe des Franken nicht nur Währungsspekulanten betroffen, sondern in großem Umfang normale Bankkunden, denen von Bankenseite oftmals ausdrücklich eine Darlehensaufnahme in Schweizer Franken empfohlen wurde. Allein die Volks- und Raiffeisenbanken sollen in den vergangenen Jahren mehr als 30.000 Fremdwährungskredite vergeben haben - davon die allermeisten in Schweizer Franken.

Mit der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank verteuerten sich die Darlehen zwischenzeitlich um etwa 20 %. Der Schaden für die Darlehensnehmer ist damit enorm. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, vertritt zahlreiche Darlehensnehmer. In vielen Fällen konnte von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten für die Bankkunden ein vorteilhafter Ausstieg aus den Darlehen erreicht werden.

Die Darlehensnehmer, die durch Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken geschädigt sind, sollten daher von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen, ob für sie ein etwaiger Widerruf der Darlehensverträge oder ein Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken eines Fremdwährungsdarlehens in Betracht kommt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fremdwährungskredite beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. 01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbsitt

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