AUCH DIE LANDESBANK BW UNTERLIEGT IM WIDERRUFSSTREIT
Die Landesbank Baden-Württemberg geht mit einer blutenden Nase aus einem weiteren Verfahren um einen abgelehnten Widerspruch heraus. Das Landgericht Wiesbaden hat dem Wunsch eines privaten Darlehensnehmers nach Umwandlung eines Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis zugestimmt.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, der das Verfahren juristisch begleitet hat: „Der Widerruf war zulässig, weil die Bank die Passage ‚Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung‘ verwendet hat. Damit hat die Landesbank Baden-Württemberg ohne Not die Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung aufgehoben und die rechtliche Basis für erfolgreiche Widerrufe geschaffen“. Zudem gab es Veränderungen zu den überflüssigen Textpassagen um „Finanzierte Geschäfte“, die private Darlehensnehmer verwirren könnten und daher zur Klarheit der Belehrung nicht hätten aufgenommen werden dürfen.
Das Darlehen war 2005 über 140.000 Euro abgeschlossen worden und vor Ablauf des „Widerrufsjokers“ im Juni 2016 fristgerecht widerrufen worden. Das Landgericht stellte fest: Die Veränderungen der Musterwiderrufsbelehrungen hätten dafür gesorgt, dass die Widerrufsfrist nicht angelaufen sei und das Darlehen somit selbst 10 Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufbar sei.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Auch das von Banken immer wieder vorgebrachte Argument des Rechtsmissbrauchs zog nicht. Der BGH hatte zuvor klipp und klar erklärt, dass die Motivation für einen Darlehenswiderruf vollkommen bedeutungslos für die juristische Einschätzung ist.“ Das gesetzliche Widerrufsrecht bedarf keiner Motivationskontrolle.
Am Ende das zu erwartende Urteil: Das Darlehen kann rückabgewickelt werden, weil sich die Landesbank Baden-Württemberg nicht auf die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion des Musters berufen kann – dafür wurde zu viel in den Belehrungstexten herumgestrichen und unzulässig erweitert.
Cäsar-Preller erinnert daran, dass für Darlehen, die 2010 und später widerrufen wurden, vielfach ähnlich manipulierte Belehrungen verwendet wurden: „Ein Widerruf ist möglich, selbst die komplette Rückerstattung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung!“
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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