Arbeitslosengeld II: Sozialgericht Gotha hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig
Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
Den Mittelpunkt des gesamten Hartz-IV-Gesetzes bildet der Sanktionsparagraf 31 des Sozialgesetzbuchs II. ,,Die Bestimmungen rund um die Pflichtverletzungen im Gesetz lesen sich, als ob es darum geht, eine gefährliche, faule Randgruppe zu drangsalieren und zu züchtigen. Und zwar so lange, bis sie sich endlich unterwirft und arbeitet”, sagt Horts Roosen ehrenamtlicher Initiator von www.hartz4-hotline.de und Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtseine.V. Im Hartz-IV-Gesetz gehe es nicht um den Bürger, sondern um den Untertan. Eines hat das ,,Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende" definitiv geschafft: Es hat bei vielen den Glauben verankert, dass Hartz-IV-Empfänger an ihrer Misere selbst schuld sind.
Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.
Der BSZ e.V. begrüßt es sehr, dass die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss feststellt, dass die Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Gericht ist der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, deshalb will es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Das Sozialgericht Gotha dürfte nach Kenntnis des BSZ e.V. das bundesweit erste Gericht sein, das sich mit der Frage befasst, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dafür muss man dem Gericht dankbar sein, denn die Diskriminierung arbeitsloser Menschen und Hartz-IV Beziehern, dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima, haben ihre Basis in Einstellungen von Teilen der Bevölkerung, sind bewusst gewollte oder zumindest in Kauf genommene Konsequenzen von Strategien, werden verübt von Angehörigen aller gesellschaftlichen und politischen Schichten und sind schließlich Teil weitergehender Handlungsmuster.
Wie selbstverständlich werden bei Kürzungen die Betroffenen, denen das Geld für Lebensmittel dann fehlt, von den Job-Centern teilweise an die Tafeln verwiesen, sagt Roosen. Das ist ein Skandal! Eine Gesellschaft, die so etwas zulässt und toleriert macht sich an ihren schwächsten Bürgern schuldig. Es darf nicht sein, dass Menschen durch Sanktionen und Leistungskürzungen die Mittel entzogen werden, die ihnen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichern sollen.
Offenbar wird akzeptiert, dass Arbeitslosigkeit und Armut in Deutschland als eigenes Verschulden angesehen wird. Die arbeitslosen Menschen sollen es sich ja in der staatlichen Hängematte Hartz-IV bequem eingerichtet haben. Dabei ist Hartz-IV doch die halbe Sklaverei – und niemand nimmt Anstoss, sagt Horst Roosen. Aus diesem Grund wurde vom BSZ e.V. die Langzeitstudie Social Protect Control initiiert. Die Langzeitstudie Social Protect Control bündelt die Kräfte vieler Personen die ansonsten kleinere Aktionen bei ungünstigstem Kosten-Nutzen-Verhältnis einrichten müssten. Die Langzeitstudie Social Protect Control des BSZ e.V. ist das ideale Instrumentarium um den Kampf gegen Diskriminierung arbeitsloser und armer Menschen dauerhaft, unabhängig und sicher zu begleiten und zu unterstützen.
Der Zweck der Studie ist es, alle Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und die Politik zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Diskriminierung und Ausgrenzung arbeitsloser Menschen und Leistungsbeziehern und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens aufzurufen.
Hartz-IV ist für viele Betroffene zu einer Armutsfalle geworden, aus der sie, sind sie einmal drin, kaum mehr herauskommen. Wer so tief gesunken ist, dass er in die berüchtigte soziale Hängematte von Hartz-IV fällt, hat kaum noch die Möglichkeit sich aus dieser Lage aus eigener Kraft zu befreien. Diese Menschen sind keine Sozialschmarotzer wie Politik und Wirtschaft mitunter dem Volk weismachen, nein sie sind Opfer staatlich legitimierter Willkür. Das Hartz-System ist ein abstruses, menschenverachtendes Monstrum, was von kaum einem Mitarbeiter der staatlichen Machtzentren (Job-Center) beherrscht wird. Die „Kunden“ der Job-Center müssen höllisch aufpassen, dass sie überhaupt das bekommen, was der Gesetzgeber vorschreibt. In vielen Fällen ist es nämlich deutlich weniger, als das was ihnen eigentlich zusteht. Als Ausgleich wird dafür mit Sanktionen nicht gegeizt. Diese Mitarbeiterfehler werden gerne als Einzelfälle dargestellt, die zwar ärgerlich, aber bei der Vilezahl der Fälle leider nicht zu vermeiden seien. Auffällig ist aber, dass sich solche Einzelfälle summieren – zu einem Systemfehler!
Der BSZ e.V. fordert:
” die Sanktionen und Leistungskürzungen gegen Hartz-IV-Bezieher aufzuheben,
” die unsinnigen Maßnahmen einzustellen,
” Beschäftigung durch realistische Ausbildung zu schaffen und die dafür notwendigen gut bezahlten Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen (zum Beispiel im Pflegebereich),
” Maßnahmen zur nachhaltigen Überwindung der Bedürftigkeit,
” Beendigung der Diskriminierung arbeitsloser und armer Menschen
Sie können jeden Bescheid und jede Maßnahme kostenlos auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen.
Schicken Sie Ihre(n) Hartz-IV-Bescheid(e) zur kostenfreien Prüfung durch fachkundige Rechtsanwälte direkt an: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V. Lagerstr. 49, 64807 Dieburg.
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