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Anlegerschutzkanzlei REICHT KLAGE GEGEN DIE EUROFINANCE EUROPE TRADE S.R.O. (EFET) EIN

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 461 Wörter · 396 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, wurde Klage gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) beim Landgericht Berlin eingereicht.

Die EFET mit Sitz in der Slowakei hat über ihre Filiale Berlin im Jahr 2013 auch mit vielen deutschen Anlegern Mezzanine-Kapital Beteiligungsverträge abgeschlossen.

In dem der Klage zugrunde liegenden Fall war vertraglich vereinbart, dass der Anleger der EFET bis zum 15.08.2014 Mezzanine-Kapital zur Verfügung stellt und den Anlagebetrag nebst Rendite spätestens zum 15.09.2014 zurück erhält. Kurz vor der geplanten Auszahlung bekam der Anleger noch ein Auszahlungsformular mit seinen Daten übersandt, dann wurde der Informationsfluss dünner.

Bis zum heutigen Tag wartet der Anleger immer noch auf das ihm zustehende Geld. Seit September des letzten Jahres wurde er mehrfach mit allgemeinen Schreiben und Informationen dahingehend vertröstet, dass die Auszahlung angeblich in Kürze stattfinden solle. Eine verbindliche Aussage, wann er sein Geld erhält, wurde jedoch nicht getroffen.

Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gibt es keinen Grund, warum sich Anleger der EFET weiter vertrösten lassen sollten, nachdem der Auszahlungsanspruch fällig geworden ist. Aufgrund des vertraglichen Rückzahlungsanspruches kann der Anleger die Auszahlungssumme zuzüglich Verzugszinsen gegen die EFET geltend machen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB rät vor diesem Hintergrund allen betroffenen Anlegern der EFET, ihre möglichen Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „EUROFINANCE EUROPE TRADE S.R.O. (EFET)“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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