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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

ANFECHTUNG statt Rücktritt – ? Weshalb sich die Anfechtung Fondsgebundener Lebensversicherungen bezahlt macht!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.139 Wörter · 241 Aufrufe

Das Thema „Lebensversicherungen“ ist wieder präsent in den Medien, unter anderem hat die Presse kürzlich darüber berichtet: Das Handelsgericht Wien entschied, dass falsch oder gar nicht informierte Geschädigte das Recht auf Rückzahlung der Prämien inklusive Zinsen haben.

Warum ist das aber nur ein kleiner Zwischenerfolg?
Weshalb sind diese Urteile für die mittlerweile mehr als 1.000 Geschädigten, die von den Rechtsanwälten der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft vertreten werden, nicht relevant?

Diese Urteile sind weder rechtskräftig, noch auf alle Versicherungen anwendbar – insbesondere eben nicht auf Fondsgebundene Lebensversicherungen.

Die Anwälte der Prozessfinanzierungsgesellschaft konnten bereits im vergangenen Jahr die ersten Urteile in diese Richtung rechtskräftig durchsetzen – die Gesellschaft ist hier also wieder mehr als einen Schritt voraus.

Das reicht dem Prozessfinanzierer aber nicht: Die Anfechtung der Verträge auf Grund von Irreführung oder Arglist bringt sowohl höhere Erfolgsaussichten im Klagefall für die Geschädigten, als auch höhere Entschädigungsbeträge von den Versicherungen.

Es gibt zahlreiche schlagkräftige Argumente, die für eine Anfechtung der Verträge und gegen einen bloßen Vertrags-Rücktritt sprechen:

• Der Kunde trägt das Risiko des Wertverlusts im Fonds. Ansonsten wäre es möglich, auf Kosten der Versicherung zu spekulieren. Also die Lebensversicherung behalten, wenn der Fonds steigt – zurücktreten, wenn der Fonds fällt.
• Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Lebensversicherung verpfändet bzw. vinkuliert wurde.
• Bei Rücktritt erlischt der Lebensversicherungs-Vertrag. Somit können Ansprüche hinsichtlich Arglist, Schadenersatz, Irrtum etc. nicht mehr geltend gemacht werden.
• Es ist zudem fraglich, ob überhaupt und in welcher Höhe Geschädigten Zinsen zustehen. die aktuellen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Mehrere Rechtsexperten und Gutachten von unabhängigen Sachverständigen sprechen sich auch gegen einen bloßen Rücktritt aus. Ein aktuelles Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofes bestätigt sie darin: Versicherungen müssen – als Strafe – jenen Betrag an die Kunden auszahlen, den sie ihnen mit Täuschungsabsicht versprochen haben.

Weitere positive Urteile in Deutschland und Österreich stimmen die Rechtsexperten der Prozessfinanzierungsgesellschaft und die Geschädigten zuversichtlich.

Erste Klagen gegen Versicherungen noch im Frühjahr 2017

Sollten die Gespräche mit den Versicherungen nicht so verlaufen wie gewünscht, werden die Rechtsexperten des Prozessfinanzierers noch im Frühjahr 2017 im Namen der Geschädigten bereits die ersten Klagen gegen sämtliche namhaften Versicherungen einreichen.

Auch Sie wollen Ihre Kunden professionell beraten und auf den letzten Stand der Dinge in Sachen Fondsgebundene Lebensversicherungen bringen? Die Experten des BSZ e.V. und des Prozessfinanzierers stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Geschädigte können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fondsgebundener Lebensversicherungen von den Experten des Prozessfinanzierers kostenlos beraten lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fondsgebundener Lebensversicherungen anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fondsgebundener Lebensversicherungen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

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Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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