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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Alles hat ein Ende – selbst das „ewige Widerrufsrecht“ bei vielen Immobilienkrediten, aber nicht bei allen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 729 Wörter · 681 Aufrufe

Der Gesetzgeber hat zum 21. März 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredtrichtlinie beschlossen. Nach diesem Gesetz endet somit für viele Immobilienkreditverträge das „ewige Widerrufsrecht“ „drei Monate nach dem 21.03.2016".

Doch was heißt konkret für welchen Vertrag?

Welche Altverträge sind bis zum 21.06.2016 noch widerrufbar?

Für die Verträge die im Zeitraum vom 02.11.2002 bis zum 10.06.2010 geschlossen wurden, endet das „ewige Widerrufsrecht“ mit Ablauf des 21.06.2016 (Dienstag) um 24:00 Uhr. Ab dem 22.6.2016, 00:00 Uhr, ist es der Widerruf nicht mehr möglich.

Aber: bis wann sind welche Verträge widerrufbar? Welche Vertragszeiträume sind zu unterscheiden:

• Vertragsschlusses ab dem 02.11.2002 und bis zum 10.06.2010

Hier muss bis spätestens zum 21.06.2016 der Widerruf erklärt werden.

• Vertragsschlusses nach dem 10.06.2010 bis zum 20.03.2016

Hier greift das Gesetz nicht; es gilt weiterhin das „ewige Widerrufsrecht“. Deshalb können diese Verträge auch nach dem 21.06.2016 noch widerrufen werden.

Was passiert mit Verträgen, die nach dem 21.03.2016 geschlossen werden?

Widerrufsrecht zeitlich beschränkt - nicht mehr ewig!

Hier erlischt das Widerrufsrecht ein Jahr und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.

Wie muss der Kreditkunde den Widerruf bei seinem Kreditinstitut erklären?

Der Widerruf kann ohne Begründung per Brief, Fax oder E-Mail bei dem Kreditinstitut erklärt werden. So steht es auch in der Widerrufserklärung!

Dafür muss kein spezielles Formular verwendet werden.

Wichtig ist, dass der Widerruf den Darlehensnehmer (können auch oft zwei sein - bei Ehepaaren) und das betroffene Darlehen genau benennt (z.B. Darlehensnummer und Vertragsdatum). Es sind ja zum Gleichen Vertrag mit unterschiedlichen Laufzeiten auch verschiedene Widerrufe möglich!

Somit erhält sich der Verbraucher die Möglichkeit, ggf. den rechtzeitig erklärten Widerruf später mit anwaltlicher Unterstützung durchzusetzen.

Fristen im Überblick

Vertragsschluss Widerrufsrecht
(jeweils einschließlich)
02.11.2002 - 10.06.2010 endet am 21.06.2016 um 24:00 Uhr
11.06.2010 - 20.03.2016 gilt weiterhin das „ewige Widerrufsrecht“; kein Fristablauf
ab 21.03.2016 erlischt 1 Jahr u. 14 Tage nach Vertragsschluss

Das Angebot der BSZ e.V. Vertrauensanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Kostenlose Prüfung der Widerrufsmöglichkeit.
Die Anwälte geben Ihnen eine Ersteinschätzung, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist und welche Erfolgschancen Sie haben.
Die Anwälte übernehmen auf Ihren Wunsch für Sie dann fristwahrend die Erklärung des Widerrufs, damit Sie sich die Möglichkeit bewahren, die Vorteile des Widerrufes zu erhalten.

Die Anwälte übernehmen nur Mandate, bei denen sie einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil für ihre Mandanten sehen. Sie haben kein Risiko!

Die Anwälte sorgen für eine sichere Rückabwicklung des Vertrages. Sie machen für Sie den Weg frei, viel Geld zu sparen oder zurückzuholen.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

steff

Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=169aceae6fed7e41cd2d68aa8520ee12

Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

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