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ALAG-Automobil GmbH & Co. KG: Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz verurteilt

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 693 Wörter · 405 Aufrufe
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Landgericht Köln verurteilt eine Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von € 180.333,34 nebst Zinsen wegen unterlassener Aufklärung über den Charakter der versprochenen Ausschüttungen als sog. „gewinnunabhängige Ausschüttungen“ bei einer Beteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG

Mit Urteil vom 15.09.2015 hat das Landgericht Köln nach Berichten der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB eine Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von € 180.333,34 nebst Zinsen verurteilt, da ihr Geschäftsführer den Kläger nicht darüber aufgeklärt hat, dass die versprochenen Ausschüttungen nicht aus erzielten Gewinnen gespeist werden, sondern gewinnunabhängig fließen sollten.

Der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene Anleger hatte in eine atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG investiert, welche mit zahlreichen unternehmerischen Risiken verbunden ist. So bestehen bei dieser atypisch stillen Beteiligung insbesondere die Gefahr eines Totalverlustes des investierten Kapitals und die Gefahr einer Haftung in Höhe der sog. gewinnunabhängigen Ausschüttungen. Letzteres führt nach Informationen der Kanzlei dazu, dass zahlreiche Anleger – wie diese berichten – oftmals völlig überraschend von der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von angeblich rückständigen Raten/Ausschüttungen verklagt werden.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger jedoch vor Abschluss der Beteiligung über alle Risiken und entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich durchaus, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, welche für den Anleger Schadensersatz beim LG Köln erstritt, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Auch bei Klagen der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG ist stets einzelfallabhängig zu prüfen, ob die Klageforderung schlüssig dargelegt wurde und ob der Anleger Gegenansprüche, Einwendungen oder Einreden geltend machen kann. Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung durchaus auch anlegerfreundlich ausfallen kann.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ALAG-Automobil GmbH & Co. KG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllblinz

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