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Abmahnwelle Redtube ! Landgericht Köln ändert seine Ansicht!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 255 Wörter · 434 Aufrufe

Wer schon gezahlt hat, kann unter Umständen sein Geld zurück holen !

Haben Sie schon Zahlungen an die Kanzlei Urmann und Kollegen geleistet? Falls ja, dann gibt es jetzt die berechtigte Hoffnung für Sie, dass Sie gezahltes Geld unter Umständen zurückverlangen können.

Das Landgericht Köln, welches ursprünglich den Weg für die Abmahnwelle für die Kanzlei Urmann und Kollegen im Auftrag der Archive AG freigemacht hat, in dem die Telekom sodann verpflichtet wurde, als Provider wegen des Beschlusses des Landgerichts in Köln vom 12. August 2013 - Az. 226 O 86/13 die zu den entsprechenden IP Nummern gehörigen Anschlussinhaber als Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr.30 TKG zu benennen

Jetzt hat das Landgericht Köln anders entschieden. Im seinerzeitigen Antrag sei von Downloads die Rede gewesen und nicht von dem tatsächlich bei Redtube vorliegenden Streamen. Ein bloßes Streaming einer Video-Datei beziehungsweise deren Ansehen mittels eines Streams, so das Landgericht Köln, stelle im Gegensatz zum Download "grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" dar.

Sollten Sie betroffen sein a) von Abmahnschreiben der Kanzlei Urmann aus Regensburg und sollten Sie b) schon Zahlungen geleistet haben, lassen Sie sich zeitnah beraten um Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls realisieren zu lassen.

Über diese Sachverhalt informiert Sie unser auf Internetrecht spezialisierter
BSZ e.V. Vertragsanwalt Dirk Witteck,
Kleberstrasse 6-8,
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