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Recht Für Wirtschaftsjournalisten

Abmahnwelle durch die Kanzlei U + C wegen Streaming via Redtube !

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 350 Wörter · 433 Aufrufe

Betroffene Nutzer werden von der - durchaus sehr kritisch für den Berufsstand der Rechtsanwälte zu betrachtenden - Kanzlei U + C aus Regensburg aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen bei einem Streitwert in Höhe von 1.080,50 Euro. Der Betrag in Höhe von 250 Euro soll sich dabei aus Rechtsanwaltsgebühren, Schadensersatz, Aufwendungen für die Ermittlung sowie angefallene Kosten für Post und Telekommunikation ergeben.

Abermals soll hier in dem äußerst sensiblen Bereich der Pornoindustrie offenbar ,,das schnelle Geld" für die Auftraggeber der Kanzlei U + C erwirtschaftet werden.

Selbst wenn dies für jeden Betroffene ein durchaus pikanter Themenbereich sein sollte, lassen Sie sich nicht zu einer Zahlungen und Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung hinreißen, sondern vertrauen Sie sich einem spezialisierten Rechtsanwalt an.

Auch sollten Sie die Abmahnung nicht einfach ignorieren. Dies könnte erhebliche Rechtsnachteile mit sich bringen. Lassen Sie sich beraten. Der Bereich des sogenannten ,,streamens" von Filmen über das Internet, bei dem die Filme nicht vollständig auf der heimischen Festplatte gespeichert werden, sondern lediglich zwischengespeichert und nach dem Ansehen des Filmes wieder gelöscht werden, ist immer noch eine juristische Grauzone. Siehe unser Pressebericht zu KINO.TO !

Völlig offen bleibt auch, wie sich U+C in den Besitz der zugrundegelegten IP Adressen der Betroffenen gebracht hat. In vielen Fällen ist es bei aktuell Betroffenen auch denkbar, dass Sie über einen Virus oder eine anderweitige missbräuchliche Internetseite - ohne es zu wissen - auf die Pornostreaming Seite verlinkt wurden.

Da bereits Trittbrettfahrer auf den Zug der Abmahnwelle aufgesprungen sind und Abmahnungen per Email versenden, sollte Ihr Misstrauen noch größer werden.

Bereits im Zusammenhang mit der Abmahnwelle bei kino.to hatten wir Sie darüber informiert, dass auch im Bereich der angeblichen Urheberrechtsverstösse im Pornosegment keine voreiligen Zahlungen erfolgen sollen.

Über diese Sachverhalt informiert Sie unser auf Internetrecht spezialisierter Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck Jurasik, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/365816; post@rechtsanwalt-witteck.de

Mitgeteilt durch:
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