ABGASSKANDAL DER VOLKSWAGEN AG
Die BSZ e.V. Anlegerschutkanzlei CLLB BEREITET AUFFORDERUNGSSCHREIBEN GEGENÜBER DER VOLKSWAGEN AG AUFGRUND DER AKTUELLEN MARKTMANIPULATIONSVORWÜRFE VOR; RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG STELLT KOSTENDECKUNGSZUSAGE IN AUSSICHT!
http://bit.ly/1LCrPYl
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BS e.V. Anlegerschutzkanlei CLLB bereitet aktuell für Aktionäre der Volkswagen AG das Anspruchsschreiben gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation vor.
Hintergrund ist die von VW eingeräumte Manipulation der Abgaswerte von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests. Die US-Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“. Volkswagen drohen deshalb in den USA Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Mittlerweile wurde von VW eingeräumt, dass rund 11 Millionen Diesel – Fahrzeuge, u.a. auch in Europa, mit der verbotenen Software ausgestattet wurden.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hatte die Volkswagen AG von den Ermittlungen der ENA bereits ab Mai 2014 Kenntnis.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 können Anleger bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung einer Insiderinformation, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet, den Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien in Kenntnis der veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier zum einen die Manipulation der Abgaswerte durch Einbau einer verbotenen Software ab 2009, zum anderen die Ermittlungen der EPA ab Mai 2014) nicht erworben worden wären, so der BS e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.
Sofern dieser Kausalitätsnachweis nicht gelingt, kann jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Kursdifferenzschaden als Schadensersatz verlangt werden.
Eine erste Rechtsschutzversicherung hat einer von CLLB vertretenen Anlegerin, die aufgrund des Sachverhalts Abgasskandal bei der Volkswagen AG um Erteilung der Kostendeckung ersucht wurde, hat der Anlegerin die grundsätzliche Kostenübernahme im Schadensfall VW AG signalisiert.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bemühen sich gerne für geschädigte Aktionäre der Volkswagen AG unentgeltlich um die Einholung der Kostendeckungszusage bei deren Rechtsschutzversicherung.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VW-Abgasskandal". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllb
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.