hc consulting AG
Ferdinand Halm
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Zum 01.01.2017 sollen 2/3 der privat Krankenversicherten eine „außergewöhnliche“ Beitragserhöhung von über 10 % der ohnehin hohen Beiträge verkraften. Die Begründung: Durch die andauernd niedrige Verzinsung der Altersrückstellungen sind die Versicherer gesetzlich zur Beitragsanpassung nach oben verpflichtet.
Das ist so richtig. Doch welche Gegenmittel hat der Versicherte? Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse, GKV ist meistens nicht möglich. Auch die GKV ist nicht umsonst und wird ebenfalls immer teurer. Die Kündigung der privaten Krankenversicherung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist schon alleine wegen des Verlustes der Altersrückstellungen ein schwerer Fehler.
Es bleibt nur der PKV-Tarifwechsel, die Beitragsoptimierung des bestehenden Vertrages innerhalb der eigenen Gesellschaft. Alle erworbenen Rechte bleiben erhalten, ein solcher Tarifwechsel ist ohne Stress machbar und zu empfehlen.
Allerdings sollte sich der PKV-Kunde von einem Berater unterstützen lassen. Die eigene Versicherung hat sich bestenfalls in den Leitlinien des PKV-Verbandes dazu verpflichtet, die aus ihrer Sicht sinnvollsten Vorschläge zu machen. Das kann natürlich auch schon mal nicht der günstigste neue Tarif sein.
Im Web tummeln sich viele Anbieter für den PKV-Tarifwechsel. Mit etwas Geduld findet man seinen professionellen Berater. Studieren Sie die Websites und führen vielleicht ein informatives Telefonat. Wir empfehlen den „kostenlosen PKV-Tarifwechsel“.