Zur Rückzahlung v. Scheingewinnen bei F & P Aktiengesellschaft & Co. KG
|
Pressemeldung von:
Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen
Die F & P Aktiengesellschaft ist die Nachfolgerin der Warenterminhandelsfirma Freitag & Partner GmbH aus Rotenburg/Wümme, einem Ort zwischen Bremen und Hamburg, Ende 2005 in Kassel in die Insolvenz gegangen. Bereits in dem Termin vom 14.02.06 verfocht der Insolvenzverwalter die wenig erfreuliche Auffassung, dass “negative Schadensersatzansprüche” zurückgefordert werden müssten. In Einzelfällen seien Anleger um bis zu 200.000 € "überzahlt". Dem Vernehmen nach sollen in 80 % der Fälle Überzahlungen an die Gläubiger vorliegen, d.h. 80 % der Geschädigten haben mehr Geld erhalten
als verloren.
Zwischenzeitlich sind zahlreiche F & P AG-Anleger unter Klageandrohung zur Zahlung in die Masse aufgefordert worden. Muss eine Rückzahlung der „Scheingewinne“ bzw. des „negativen Schadensersatzes“ bzw. der „Überzahlungen“ stattfinden? In vergleichbaren Fällen konnten Rückforderungen weitestgehend oder auch ganz abgewehrt werden, in anderen Fällen hingegen nicht. Maßgeblich ist der individuell geprüfte Sachverhalt. Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, führen erfolgreich und mit großer Freude vergleichbare Verfahren und stehen Betroffenen gerne mit Rat und Tat zur Seite, damit dem schlechten Geld nicht noch gutes nachgeworfen wird.
Kontakt zum Autor des Artikels:
web:
http://www.anwalt-a.de
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
|
Kommentare
zurück zur Kategorieseite: Gesellschaft / Recht
Dieser Artikel wurde 645 Mal gelesen
Andere Artikel dieses Autors: