Wehring & Wolfes zieht gesetzliche Besserstellung ihrer Kunden vor. - Eine der wesentlichen Reformen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) war die Neuregelung bei grober Fahrlässigkeit. Bisher konnte bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadenfalles die Regulierung von der Versicherung vollständig abgelehnt werden. Die Reform sieht nun vor, dass die Leistung nur mehr nach dem Grad des Verschuldens gekürzt werden kann (Quotenregelung). Das so genannte „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gilt somit nicht mehr. Diese Verbesserung gilt laut Gesetz für alle Neuverträge.
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