Waffenverbote gegen Systemkritiker
|
Pressemeldung der Firma:
Roland Ionas Bialke
Die Deutschen Authoritäten haben nun eine neue Methode gefunden um vermeintliche Systemkritiker besser kontrollieren zu können: Das Waffenverbot im Einzelfall.
Wurden Sie schon einmal mit Alkohol im Blut von der Polizei erwischt und sind Sie als Systemkritiker bekannt? Dann freuen Sie sich auf eine Hausdurchsuchung! Dies ist die neue Taktik der Landeskriminalämter um vermeintliche Systemkritiker unter Kontrolle zu halten. Der Paragraph 41 des Waffengesetzes (WaffG) besagt, dass die zuständige Behörde (LKA) jemandem den Besitz von Waffen oder
Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen kann, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.
Im Klartext heisst das: Wenn Sie mal Alkohol trinken oder mal eine Krise hatten, dann wird Ihnen der Besitz von Pfefferspray, Messer, Tonfa, Schlagstock, Elektroschocker, SRS-Waffe, Vorderlader, Signaltongeber, Pfeil und Bogen, Armbrust, etc. untersagt. Denn Waffen sind Gegenstände, die die Abwehrkraft einer Person heruntersetzen können. Selbst Ausnahmen, wie Werkzeuge oder Chemikalien, können von dieser Gesetzesauslegung (des Amtes) betroffen sein. In der Vergangenheit wurden sogar vom Landeskriminalamt psychisch stabile Personen, Anti-Alkoholiker, im Leben stehende Akademiker und Menschen die noch nie Drogen nahmen als drogenabhängig, debil oder als psychisch krank bezeichnet. Vorgelegte Atteste werden meist ignoriert, oder durch Scheinprognosen, beispielsweise durch Behörden wie das Arbeitsamt oder Gesundheitsamt, widerlegt. Nachdem ein solches Verbot auferlegt worden ist müssen Sie dann 50 bis 350 Euro Gebühren zahlen, auch ohne das Sie von irgendeinem Amt etwas gewollt haben. Innerhalb einer Woche müssen Sie nach Paragraph 46 des Waffengesetzes dann Ihre erlaubnisfreien Waffen bei der Polizei abgeben. Sollte dies nicht geschehen (können), dann, und auch so, wird Ihre Wohnung, meist wegen Gefahr im Vollzug, aufgebrochen, verwüstet und duchsucht. Dabei werden Comuter beschlagnahmt und nach anderen (politischen) Dingen ausschau gehalten. Zudem kann gegen Sie ein (indirektes) Berufsverbot durchgesetzt werden. SPK
Kontakt
web:
http://www.baal-re-mesh.com
Email:
Kontakt aufnehmen
|
Kommentare
zurück zur Kategorieseite: Gesellschaft / Rasissmus und Diskriminierung
Dieser Artikel wurde 1847 Mal gelesen