WBG Leipzig-West AG: Erkenntnisse aus dem laufenden Strafverfahren - Die Anleger der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG verfolgen derzeit mit großem Interesse das Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig gegen den Hauptaktionär der WBG, Herrn Jürgen Schlögel, und den Vorstand, Herrn Pierre Klusmeyer. Dabei betrifft das eingeleitete Strafverfahren allein 4.500 Fälle aus dem Jahr 2006. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass zu diesem Zeitpunkt für die Verantwortlichen klar erkennbar war, dass die genannten Anlagen nicht mehr ausbezahlt werden können und eine Insolvenz bevorstand. Auch hier stellte sich die atypisch stille Beteiligung – wie in verschiedenen anderen Fällen – als reines Schneeballsystem dar, das primär zur Abschöpfung von Kapital konzipiert war.
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WBG Leipzig-West AG: Erkenntnisse aus dem laufenden Strafverfahren

2007/05/11 15:33

Pressemeldung der Firma:
Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Anleger der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG verfolgen derzeit mit großem Interesse das Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig gegen den Hauptaktionär der WBG, Herrn Jürgen Schlögel, und den Vorstand, Herrn Pierre Klusmeyer. Dabei betrifft das eingeleitete Strafverfahren allein 4.500 Fälle aus dem Jahr 2006. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass zu diesem Zeitpunkt für die Verantwortlichen klar erkennbar war, dass die genannten Anlagen nicht mehr ausbezahlt werden können und eine Insolvenz bevorstand. Auch hier stellte sich die atypisch stille
WBG Leipzig-West AG: Erkenntnisse aus dem laufenden Strafverfahren
Beteiligung – wie in verschiedenen anderen Fällen – als reines Schneeballsystem dar, das primär zur Abschöpfung von Kapital konzipiert war.
So hat auch die WBG Leipzig-West AG Anleihen von über einer halben Milliarde Euro ausgegeben. Bei Stellung des Insolvenzantrages überwogen die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte jedoch bei weitem. Für die Anleger ist dieses Strafverfahren eine willkommene Gelegenheit, ihre eigenen zivilrechtlichen Verfahren gegen die Beteiligten vorzubereiten und auf Kapital zurückzugreifen, das der Fondsgesellschaft offenbar konsequent entzogen wurde. Da gerade das Insolvenzverfahren für die Anleger eher unbefriedigende Ergebnisse erzielen wird und sicherlich nicht zu einer größeren Schadenskompensation führen kann, müssen sich Anleger an die Verkäufer der Beteiligung und die Verantwortlichen der Fondsgesellschaft halten. Wegen der nunmehr publik gemachten Tatsachen und der bereits seit länger bekannten Insolvenz, dürfte die Verjährungsfrist bereits laufen. Anleger sollten daher ihren Fall dringend anwaltlich überprüfen lassen und zeitnah Ansprüche geltend machen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es nunmehr ein "Windhundrennen" um die genannten Forderungen gibt.

Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwalt Stefan A. Seitz, Am Perlachberg 3, 86150 Augsburg, Tel.: 0821/34999100, Fax.: 0821/34999101, E-Mail: seitz@rechtsanwalt-thieler.de, Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig.
In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR und KG.



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