Vorsicht Produktabbildungen: Abweichungen müssen gekennzeichnet sein - Händler, die Waren im Rahmen ihrer Produktbeschreibung abbilden, müssen unbedingt auf etwaige Abweichungen des Bildes vom angebotenen Produkt hinweisen. Darauf weist iclear, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. In seinem Urteil vom 23. Oktober 2007 bezieht das Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen: 32 O 67/07 hierzu Stellung: Weicht die bildliche Darstellung nur minimal vom angebotenen Produkt ab, reicht ein kurzer Hinweis dazu in der Artikelbeschreibung aus. Hier ist etwa ein Satz wie „Die abgebildeten Produktfotos können geringfügig von der konkreten Ware abweichen“ denkbar.
WERBUNG
Pressemitteilungen Kleinanzeigen

Blog blogger.com

You are not logged in, so we don't know your blog. Please fill in the data to access your blog at blogger.com. The entered information will be stored for this session.
User-Id:
Password:
Blog-URL:
 
Title for blog entry:
Text for blog entry:

SUBCATEGORIES
 
 

Presseartikel nach Autoren
A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z