Vorsicht Produktabbildungen: Abweichungen müssen gekennzeichnet sein - Händler, die Waren im Rahmen ihrer Produktbeschreibung abbilden, müssen unbedingt auf etwaige Abweichungen des Bildes vom angebotenen Produkt hinweisen. Darauf weist iclear, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. In seinem Urteil vom 23. Oktober 2007 bezieht das Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen: 32 O 67/07 hierzu Stellung: Weicht die bildliche Darstellung nur minimal vom angebotenen Produkt ab, reicht ein kurzer Hinweis dazu in der Artikelbeschreibung aus. Hier ist etwa ein Satz wie „Die abgebildeten Produktfotos können geringfügig von der konkreten Ware abweichen“ denkbar.
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Vorsicht Produktabbildungen: Abweichungen müssen gekennzeichnet sein

2008/06/04 12:13

Pressemeldung von:
iclear
Händler, die Waren im Rahmen ihrer Produktbeschreibung abbilden, müssen unbedingt auf etwaige Abweichungen des Bildes vom angebotenen Produkt hinweisen. Darauf weist iclear, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin. In seinem Urteil vom 23. Oktober 2007 bezieht das Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen: 32 O 67/07 hierzu Stellung: Weicht die bildliche Darstellung nur minimal vom angebotenen Produkt ab, reicht ein kurzer Hinweis dazu in der Artikelbeschreibung aus.

Hier ist etwa ein Satz wie „Die abgebildeten Produktfotos können geringfügig von der konkreten Ware
Vorsicht Produktabbildungen: Abweichungen müssen gekennzeichnet sein
abweichen“ denkbar. Bei Abweichungen größerer Art allerdings muss der betreffende Hinweis deutlicher gestaltet sein. Wie solch ein „deutlicher Hinweis“ in der Praxis auszusehen hat, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab und ist nicht pauschal zu klären. Fest steht: Jede Darstellungsabweichung muss grundsätzlich immer gekennzeichnet werden, erklärt dazu Medienrechtler Michael Rohrlich, der die Rechtstipps für Online-Händler im Auftrag von iclear zusammenstellt.

Über iclear: iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet nach einmaliger Anmeldung Waren bestellen und bequem, einfach, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten Parteien, sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung und schafft so Vertrauen in den Online-Handel und die Bezahlung per Internet. Neben den banküblichen Bezahlungswegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa und Master Card. Darüber hinaus haben iclear-Kunden die Möglichkeit, bei ihrem Zahlungsanbieter eine virtuelle Geldbörse einzurichten. Aktuell können mehrere hunderttausend angemeldete iclear-Nutzer bei rund 3.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim und der My iclear Schweiz GmbH. Geschäftsführer sind Roman Eiber und Michael Sittek.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.iclear.de
 

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