Verschärfungen beim Bargeldtransport ins Ausland
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Pressemeldung von:
DCRS
Am 24. Mai hat der deutsche Bundestag ganz heimlich still und leise, ohne großes mediales Interesse, eine Gesetzesänderung durchgeführt mit weitreichender Auswirkung. Versteckt ist die interessante Neuerung in dem „Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze“. EU weit dürfen nur noch bis zu einer Grenze von 10 000 Euro Bargeldbeträge erklärungsfrei bei Landesgrenzübertretungen mitgeführt werden. Selbstverständlich rechtfertigt man die Gesetzesverschärfung von bislang 15 000 Euro auf 10 000 Euro mit der internationalen Bekämpfung von Terrorismus und
Schwerkriminalität, doch auch oder vor allem der kleine Steuersünder muss sich fürchten.
Tatsächlich ist es so, dass der Anstoß zur Gesetzesänderung nicht aus Deutschland kommt, sondern von höherer Stelle, nämlich der EU, so lautet die am Rande anderer Datenschutzdiskussionen dargebrachte Erklärung schlicht, dass „die Befugnisse der Zollverwaltung zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs an die einschlägige EU-Verordnung angepasst“ wurde. So sind Bargeldbeträge ab einer Summe von 10 000 Euro ab 15. Juni bei Reisen innerhalb der EU auf Nachfrage der Zollbeamten anzugeben. Weiterhin müssen, bei Reisen aus der EU heraus oder in die EU hinein, Bargeldbeträge ab einer Summe von 10 000 vorher angemeldet werden. Werden nicht angemeldete Beträge gefunden, können diese komplett ein behalten werden.
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