Verfassungsklage gegen das Tornado-Urteil eingereicht
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Pressemeldung von:
Rechtsberatung Crämer
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgericht haben gestern in dem Tornado-Urteil zu 2 BvE 02/07 verfassungswidrig geurteilt. Eine Journalistin und Rechtsberaterin leistete Widerstand laut Artikel 20 GG Absatz 4 gegen das Urteil. Verfassungswidrig arbeiteten die Richter am Bundesverfassungsgericht zur Tornado-Klage der Linksfraktion. Deren Klage wurde abgewiesen trotz verfassungswidrigem Vorgehen seitens der Richter und den sogenannten Mitgliedern des Bundesverfassungsgericht. Die Klage hätte neu aufgerollt werden müssen. Unanfechtbare Urteile gibt es nicht, wenn das Grundgesetz von dem
Gericht nicht eingehalten wurde. Das Bundesverfassungsgericht ließ eine Regierungsangestellte das Urteil auf der offiziellen Webseite des Bundesverfassungsgerichtes verkünden, was einen verfassungsfeindlichen Akt darstellt. Regierungsangestellte dürfen laut Artikel 94 GG Absatz 1 gar nicht dort tätig sein. Ebenso wurden etwaige Verstöße gegen das Völkerrecht von den Richtern gebilligt.
Ebenso wurde die Tatsache einer weiteren unabhängigen Verfassungsklage mit Aktenzeichen 2 BvR 1145/07 verachtet und die beiden Aktenzeichen mit 2 BvE 02/07 nicht ordentlich geprüft. In den Schriftsätzen zu 2 BvR 1145/07 wurde mit Hilfe einer Auflistung aus der Webseite der ASFRAB, der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V., detailliert Verfehlungen der Bundeswehr aufgelistet. Ebenso listet die Chronologie rechtsextreme Verbrechen auf, inklusive der Beobachtung von zahlreichen rechstextremen Soldaten durch Militärischen Abschirmdienst (MAD). Ministerpräsident Stoiber ist ebenso erwähnt, Herr Kurnaz und die KSK. Artikel 139 GG verbietet sowohl Nationalsozialismus als auch Militarismus. Die Bundeswehr ist also nicht unbedingt als ehrenvoll und verfassungskonform zu betrachten. Erst im Rahmen des G8-Gipfels ist die Tornado-Mannschaft übel aufgefallen. Es wurden mehr Einsätze geflogen als erlaubt, so berichteten einige Nachrichten-Sender. Auch ist der Einsatz von PSYOPS, der psychologischen Kriegsführung durch die Bundeswehr in Afghanistan kritisch zu bewerten. Auch diese schriftlichen Eingaben wurden außer acht gelassen, sind aber auch extra Teil der Verfassungsklage mit Aktenzeichen 2 BvR 1145/07. Ein Termin zur Verhandlung gibt es noch nicht. Die Klageschriften sowohl gegen das gestrige Tornado-Urteil (03. Juli 2007) als auch die separate Tornado-Einsatzklage mit AZ 1 BvR 1145/07 sind auf www.the3heroes.de zu finden.
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