Verfassungsklage gegen Politiker-Nebenjob-Urteil
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Pressemeldung von:
Conny Crämer
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Aktenzeichen 2 BvR 1542/07 den Eingang der Verfassungsklage gegen sein zuvor verkündetes Urteil zu den Nebenjobs der Politiker bestätigt. In der Klage gegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht wurde moniert, daß eine Regierungsangestellte namens Rieger, das Urteil auf der offiziellen Webseite verkündet hatte. Mitarbeiter von Regierungen dürften jedoch laut Artikel 94 Grundgesetz Absatz 1 nicht im Bundesverfassungsgericht tätig sein.
Auch wurden lebensfremde Ansichten zum Politiker-Dasein und die fehlende Differenzierung zwischen
Politiker und Volksvertretung als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen. Die Klage von Rechtsberatung Crämer, Düsseldorf. Pikant ist, daß wiederum Regierungsangestellte Rieger die Zuteilung eines Verfahrenszeichen zur Klage bestätigte. Auch das Schreiben ist im Internet veröffentlicht.
Wie schon zuvor von Rechtsberatung Crämer bekannt gegeben, wurden bereits alle Verfassungsklagen wegen Verfassungsfeindlichkeiten des Bundesverfassungsgerichtes zurückgezogen. Gute gegnerische Rechtsanwälte könnten wegen der verfassungswidrigen Gerichtsmitarbeiter, die an einer Klage mitarbeiten, sowohl Verfassungsklagen als auch Urteile für null und nichtig erklären. Die klagende Seite kann jedoch auf Abhilfe und Korrektur der Sache bestehen, was beim Bundesverfassungsgericht unmöglich ist. Im schlimmsten Fall, aber müßig, muß ein Verwaltungsgericht über die weitere Zukunft des Bundesverfassungsgerichtes entscheiden.
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