Verbraucherschützer mahnen StudiVZ ab - Neuer Ärger um die Datenschutz-Regeln bei StudiVZ: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiber des sozialen Netzwerks abgemahnt, weil er den Umgang mit persönlichen Informationen der Nutzer für rechtswidrig hält. Eine StudiVZ-Sprecherin bestätigte am Mittwoch den Eingang der Abmahnung und erklärte, die Rechtsabteilung prüfe das Schreiben. In dem Online-Netzwerk können Nutzer ein Profil anlegen, um sich mit Gleichgesinnten und Freunden auszutauschen und zu vernetzen. Die Verbraucherschützer monieren unter anderem, dass StudiVZ die umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit einem einzigen Klick bestätigen lässt. Dabei werde nicht hinreichend deutlich, welche Informationen das Unternehmen erhebt und wie es diese verwendet, sagte vzbv-Juristin Carola Elbrecht.
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Verbraucherschützer mahnen StudiVZ ab

2008/02/13 17:26

Pressemeldung von:
ANCOSO Development GmbH
Neuer Ärger um die Datenschutz-Regeln bei StudiVZ: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiber des sozialen Netzwerks abgemahnt, weil er den Umgang mit persönlichen Informationen der Nutzer für rechtswidrig hält. Eine StudiVZ-Sprecherin bestätigte am Mittwoch den Eingang der Abmahnung und erklärte, die Rechtsabteilung prüfe das Schreiben. In dem Online-Netzwerk können Nutzer ein Profil anlegen, um sich mit Gleichgesinnten und Freunden auszutauschen und zu vernetzen.

Die Verbraucherschützer monieren unter anderem, dass StudiVZ die umfangreiche Erklärung
Verbraucherschützer mahnen StudiVZ ab
Webseite des Studenten-Netwerks StudiVZ.
zur Verwendung persönlicher Daten mit einem einzigen Klick bestätigen lässt. Dabei werde nicht hinreichend deutlich, welche Informationen das Unternehmen erhebt und wie es diese verwendet, sagte vzbv-Juristin Carola Elbrecht. Zum Beispiel lasse sich StudiVZ genehmigen, ein Nutzungsprofil zu erstellen und für gezielte Werbung zu nutzen. «Es ist zwingend erforderlich, dass die Verbraucher bei so etwas bewusst zustimmen», betonte Elbrecht. Sie forderte, die Zustimmung zu den Klauseln jeweils einzeln abzufragen.

Die Juristin kritisierte zudem, dass Nutzer der Datenschutz-Erklärung zunächst zustimmen müssen und erst im Nachhinein manuell die Verwendung von Daten für Werbezwecke ablehnen können. Auch konkretisiere das Unternehmen nicht, über welches Medium es Werbung verschickt. «Wie es derzeit in der Datenschutz-Erklärung steht, ist auch Werbung per E-Mail, SMS oder Telefon erlaubt.»

Die Tochterfirma von Holtzbrinck hatte im Dezember seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verändert, um die persönlichen Angaben der Mitglieder und Nutzungsprofile für personalisierte Werbung nutzen zu können. Teilnehmer konnten ihre Konten nicht weiternutzen, ohne den neuen Konditionen zuzustimmen. Dagegen protestierten viele der mehr als vier Millionen Mitglieder in vielfältiger Form.



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