VRT: Gleichbehandlungsgesetz verstößt gegen Europarecht
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Pressemeldung von:
VRT Linzbach, Löcherbach und Partner
BONN – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sorgt ein Jahr nach seinem Inkrafttreten für rechtliche Diskussionen. Die Bonner Kanzlei für Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung VRT Linzbach, Löcherbach und Partner verweist in ihrem aktuellen Magazin "VRT Info" auf ein Urteil des Arbeitsgerichtes Osnabrück, nach dem das AGG nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Konkret wird dort bemängelt, dass das Gesetz seinem Wortlaut nach nicht beim Kündigungsschutz gelte. Bis zu einer endgültigen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof werde
noch einige Zeit vergehen. Auf Unternehmen könnten dann erhebliche Entschädigungsforderungen zukommen, warnt die VRT.
Mit Blick auf die ab 1.1.2009 geltende Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte befürchten die Fachleute der VRT, dass eine riesige Marketingwelle der Banken und Sparkassen über die Verbraucher hinwegschwappen wird. Es besteht die Gefahr, dass kostenintensive Produkte unter dem Etikett "Steuersparmodell" an den Mann bzw. die Frau gebracht werden. Zwar verschiebt sich die Vorteilhaftigkeit konkurrierender Kapitalanlagen durch die Abgeltungsteuer. "Kapitalanleger sollten ihre Anlageentscheidungen jedoch nicht allein aus steuerlicher Sicht treffen. Die Steuer ist nur ein Faktor im magischen Dreieck von Rendite, Risiko und Liquidität der Kapitalanlage", heißt es in der "VRT Info". VRT Linzbach, Löcherbach und Partner Graurheindorfer Straße 149a 53117 Bonn Telefon (0228) 267920
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