Unternehmen droht Verjährung der Ökosteuerguthaben 2006
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Pressemeldung von:
EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft
Produzierende Betriebe können sich nicht nur die Ökosteuer auf Strom zurückerstatten lassen, sondern auch für Erdgas, Flüssiggas und Heizöl. Viele Unternehmer im Mittelstand wissen das nicht und verschenken Geld. Schon bei Einführung 1999 war ersichtlich, dass energieintensive Branchen einen deutlichen Standortnachteil erleiden, wenn sie diese Belastungen endgültig tragen müssten. Ein kompliziertes Antrags- und Erstattungsverfahren sollte die Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen schützen.
Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHK) weist in seinem Subventionsbericht
2007 ein Ermäßigungsvolumen für die begünstigten Unternehmen von über 5 Mrd. Euro aus. Rund 3 Mrd. Euro betragen die beim Energieversorger beantragten Ermäßigungen. Diese Vergünstigung beanspruchen fast alle Unternehmen. Fast 2 Mrd. Euro werden von den Hauptzollämtern nur auf Antrag (sog. Spitzenausgleich) erstattet. Doch dafür müssen sich die Betriebe durch ein unübersichtliches Dickicht von Steuerformularen und Bestimmungen kämpfen.
Bereits im Jahr 2005 rügte der DIHK massiv den Gesetzgeber: "Was Unternehmer über die Ökosteuer und ihre Teilsteuern Strom- und Energiesteuer wissen müssen, lässt sich nicht in wenigen Worten zusammenfassen. Bemessung und Ermäßigungsregeln der Ökosteuer sind höchst kompliziert. Andererseits kann nur derjenige Wettbewerbsnachteile vermeiden, der diese Regeln kennt." Auch Steuerberater haben es schwer, denn "die Abgrenzung steuerbefreiter Prozesse ist schwierig, mühselig und ungerecht". Und es kommt noch schlimmer: Die begünstigten Unternehmen können ihren Antrag auf Erstattung zuviel gezahlter Ökosteuern nur bis zum Ende des Folgejahres stellen. In 2008 eingehende Steuererklärungen für den Spitzenausgleich 2006 werden nicht mehr bearbeitet. Die Wolfenbütteler Steuerberatungsgesellschaft bietet auf ihrer Homepage www.wf.eventus.biz einen Fragebogen zur Ökosteuer 2006 an. Interessierte Unternehmen können diesen herunter laden und ausgefüllt zurück faxen. Die Steuerberater prüfen, ob es sich für die Absender lohnt, einen Antrag auf Spitzenausgleich noch vor Jahresende zu stellen. Dieser Service ist kostenlos. Die Kanzlei erledigt auf Wunsch bundesweit auch die Antragstellung, die Kommunikation und den Schriftverkehr mit dem Hauptzollamt. EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft, Am Wasserwerk 7, 38304 Wolfenbüttel, Telefon: 05331/9966-0, E-Mail: cen@eventus.biz, Ansprechpartner: Steuerberater Christian Everlien, EVENTUS Wolfenbüttel ist Steuer- und Unternehmerberater des Mittelstands. Die Kanzlei konzentriert sich auf vier Kompetenzfelder: Persönliche Unternehmerberatung, vorausschauende Steuergestaltung, Creditor Relationship Management und professionelle und schnelle Deklaration. Sie ist eingebettet in ein Netzwerk von Spezialisten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern.
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