Übergangene Erben : Enterbte sparen durch Abwarten kräftig Steuern - Bei diesen Aussichten lohnt es sich also, mit der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs noch ein paar Monate zu warten. Dieser errechnet sich aus der Hälfte dessen, was es im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geben würde. Da der Anspruch steuerlich wie Bargeld behandelt wird, droht durch die Novelle auch keine höhere Bemessungsgrundlage, wie das etwa bei Immobilien zu erwarten ist. Beim Pflichtteil müssen die testamentarisch eingesetzten Erben ausrechnen, welchen Wert die Hinterlassenschaft insgesamt hat und daraus dann den Geldanspruch ableiten. Hier greift nun der zeitliche Gestaltungsspielraum.