Trotz Bundesverfassungsgericht bleiben Steuerfahnder arbeitslos - Da wollte doch das Bundesverfassungsgericht in seinem am 13. Juni 2007 gesprochenen Urteil zu AZ: 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04 und 1 BvR 603/05 die automatische Kontenabfragung für die Steuerfahndung auch ermöglichen. Das ist jedoch verfassungswidrig, denn Steuern gibt es juristisch gesehen gar nicht. Kein Steuergesetz schränkt explizit die Grundrechte ein. Die ist jedoch laut Artikel 19 GG Absatz 1 und Absatz 2 Verfassungspflicht.
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Trotz Bundesverfassungsgericht bleiben Steuerfahnder arbeitslos

2007/07/13 15:04

Pressemeldung von:
Conny Crämer
Da wollte doch das Bundesverfassungsgericht in seinem am 13. Juni 2007 gesprochenen Urteil zu AZ: 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04 und 1 BvR 603/05 die automatische Kontenabfragung für die Steuerfahndung auch ermöglichen. Das ist jedoch verfassungswidrig, denn Steuern gibt es juristisch gesehen gar nicht.
Kein Steuergesetz schränkt explizit die Grundrechte ein. Die ist jedoch laut Artikel 19 GG Absatz 1 und Absatz 2 Verfassungspflicht. Auch hat das Bundesverfassungsgericht zu Artikel 19 GG schon Urteile in der Vergangenheit gesprochen. Wird man trotzdem rechtswidrig zur Kasse gebeten
Trotz Bundesverfassungsgericht bleiben Steuerfahnder arbeitslos
oder verurteilt, kann man mit Hilfe Artikel 19 GG Absatz 4 wieder seine Steuern zurückverlangen. Daß das Bundesverfassungsgericht für jeden einzelnen Paragraphen eine Einschränkung verlangt, wie es das Grundgesetz vorschreibt, hat es schon in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz bewiesen: 1 BvR 357/05.

Daß zumindestens das Finanzamt Düsseldorf von der Sache weiß, ist schriftlich von dort bestätigt. Eine Steuerzahlerin wollte alle Ihre je gezahlten Steuern zurückerhalten. Aufgrund von Fristversäumnis sei dies nicht möglich, alle Steuern zurückzuerhalten, hieß. Eine Verfassungsklage war anberaumt, ist aber zur Zeit wegen etwaiger Unzurechnungsfähigkeit der Düsseldorfer Gerichtsbarkeit bzw. Inkompetenz verschoben. Laut der Webseite des Bundesverfassungsgerichtes müssen erst andere Gerichte "angerufen" werden, bevor man in Karlsruhe bestimmte Klagen einreichen kann. Die betreffende ehemalige Steuerzahlerin bezahlt aber nun keine Steuern mehr, um dem Vorwurf der Fristversäumnis zum Einspruch eines Bescheides zu entgehen. Kritisch sieht es mit Sozialleistungen aus, weil laut Grundgesetz Artikel 20 GG Absatz 1 die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer und demokratischer Staat ist. Der Solidaritätszuschlag ist aber aus völkerrechtlichen Gründen verfassungswidrig. Er stellte schon damals Betrug an der alten BRD dar. Bei Großverdienen wäre jedoch eine Spende an Sozialeinrichtigen oder städtischen oder Landeseinrichtigungen vorteilhaft und im Sinne des Grundgesetzes.



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Steuern (von julia)
Was ist dann das mit Herrn Pooth? Was ist dann Steuerflucht?


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