Treuepflichten innerhalb einer GmbH - Mitgesellschafter sind einander unter bestimmten Voraussetzungen zur gegenseitigen Information verpflichtet. Diesen Grundsatz hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in gefestigter Rechtsprechung aufgestellt. Gerade innerhalb einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt er uneingeschränkt, wie das höchste deutsche Zivilgericht bereits 2002 entschied. Nun wurde auch zu einer Treuepflicht innerhalb der GmbH eine aktuelle Entscheidung des BGH veröffentlicht. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ist ein Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich verpflichtet, seine Mitgesellschafter über Vorgänge, die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren und ihnen nicht bekannt sein können, vollständig und zutreffend zu informieren.
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