Transparenz bei Versicherungs-Provisionierung gefordert - Das neue Versicherungsrecht bringt laut Aussagen von Verantwortlichen der Beck Financial Group Unruhe in den Versicherungsvertrieb.
Auf Veranlassung des Gesetzgebers wird sich künftig die Provisionierung für Versicherungsabschlüsse ändern. Das zum 1. Januar 2008 neu eingeführte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht vor, dass die Vermittlerhaftung für Provisionen auf fünf Jahre ausgedehnt werden soll. Einige Versicherer gehen sogar hierüber noch hinaus, was eine faktische Provisionskürzung für die Vermittler bedeutet.