Timm Thaler - Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG: Vermittler haftet auf Schadensersatz Das Landgericht Hamburg hat einen Vermittler wegen Falschberatung verurteilt. Das Urteil könnte Schule machen. Das Landgericht Hamburg hat einem von der BSZ® e.
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Timm Thaler

2008/07/28 17:30

Pressemeldung von:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG: Vermittler haftet auf Schadensersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen Vermittler wegen Falschberatung verurteilt. Das Urteil könnte Schule machen.

Das Landgericht Hamburg hat einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke vertretenen Gesellschafter des Mediensfonds Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG ("Timm Thaler-Fonds") Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass
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der Anleger bei dem Beratungsgespräch von dem beklagten Vermittler nicht über alle im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Medienfonds einhergehenden Risiken aufgeklärt wurde. Der Vermittler wurde deshalb dazu verurteilt, dem BGKS Gröpper Köpke-Mandanten den Kaufpreis und den Wiederanlageschaden zu ersetzen und darüber hinaus von allen Ansprüchen der Fondsgesellschaft und des Finanzamts im Zusammenhang mit der Beteiligung freizustellen; der Mandant wurde damit letztlich so gestellt, wie er gestanden hätte, wenn er die Beteiligung nicht gekauft hätte.

Das ist ein wichtiges Urteil für alle Timm Thaler-Gesellschafter. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Das Gericht ist unserem Vortrag gefolgt. Es hat erkannt, dass der Gesellschafter falsch beraten wurde. Zudem ist es richtig davon ausgegangen, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind, weil der Vermittler nach dem Ergebnis des Beweisaufnahme vom Prospekt abweichende, die evidenten Risiken beschwichtigende Aussagen getroffen hat." Und es könnte u.U. Schule machen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Nach unserer Einschätzung war das Fondskonzept von Anfang an unschlüssig. Das haben auch unabhängig voneinander die beiden Brancheninformationsmagazine K-mi und G.U.B. festgestellt. Darauf hätten die Vermittler spätestens mit dem Erscheinen der Prüfberichte hinweisen müssen. Deshalb ist die Entscheidung unseres Erachtens auch auf eine ganze Reihe andere Sachverhalte übertragbar."

Danach gilt: Timm Thaler-Geschädigte können Ihre Ansprüche auch jetzt noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gerichtlich geltend machen. Betroffene sollten sich deshalb schnellstmöglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Rat holen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Timm Thaler“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt



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