TheSevenRays und The3Heroes trennen sich von 1 & 1 - Düsseldorf - Heute hat 1 & 1 trotz Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichtes die Webseite gesperrt. Daß Kartenlegen und Parapsychologe nicht zum Heilpraktikergesetz gehören, will 1 & 1 nicht wahr haben. Das alte Heilpraktikergesetz ist ein Gesetz aus Hitler's Zeiten und erwähnt noch heute Reichsministerien. Damit macht sich 1 & 1 durchaus des "Neo-Nazitums" verdächtig, wenn es dem Gesetz folgt. Herr Hrastic, Wirtschaftsjurist von 1 & 1 ließ die Domain aufgrund einer angeblichen Ordnungsverfügung gegen die Seitenbetreiberin Conny Crämer sperren.
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TheSevenRays und The3Heroes trennen sich von 1 & 1

2007/08/28 08:19

Pressemeldung von:
Conny Crämer
Düsseldorf - Heute hat 1 & 1 trotz Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichtes die Webseite gesperrt. Daß Kartenlegen und Parapsychologe nicht zum Heilpraktikergesetz gehören, will 1 & 1 nicht wahr haben. Das alte Heilpraktikergesetz ist ein Gesetz aus Hitler's Zeiten und erwähnt noch heute Reichsministerien. Damit macht sich 1 & 1 durchaus des "Neo-Nazitums" verdächtig, wenn es dem Gesetz folgt.

Herr Hrastic, Wirtschaftsjurist von 1 & 1 ließ die Domain aufgrund einer angeblichen Ordnungsverfügung gegen die Seitenbetreiberin Conny Crämer sperren. Die
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Ordnungsverfügung des Gesundheitsamtes Düsseldorf ist juristisch aber nicht ergangen, nicht nur wegen Verstoß des Grundgesetzes sondern auch wegen Verstoß etlicher Grundsatzurteile. Auch laufen bereits Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Gesundheitsamt bezüglich der Ordnungsverfügung, wovon 1 & 1 wußte. Das Aktenzeichen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf lautet 26 K 3739/07 und 26 K 3728/07. Eine Verhandlung ist für den 11.09.2007 um 11.45 Uhr angesetzt. Die Sache lag ebenso noch im Widerspruchsverfahren beim Oberbürgermeister. Ein Mitarbeiter, gegen den ein Strafverfahren schon vor einiger Zeit angestrengt wurde, leistete üble Nachrede bei 1 & 1 gegen Frau Crämer.

Frau Crämer hat letzte Woche bereits eine Feststellungsklage eingereicht, um eine Kassenzulassung für ihre Tätigkeit zu erhalten. Diese reichte sie auf Basis von Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichtes ein. Ebenso will sie damit die Inquisitions-ähnlichen Zustände gegen Kartenleger, Hellseher, Parapsychologen und Close Encounter Therapeuten abstellen und hat anhand von Ärzteschriften bewiesen, daß auch Ärzte, trotz Approbation, oft nichts können und klagt auf Feststellung eines ärzteähnlichen Berufes ohne "Bestallung". Diese benötigt man sowieso laut Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 784/03 und 2 BvR 1802/02 nämlich nicht.

Fast alle ihre Webseiten sind zur Zeit heruntergefahren und befinden sich im Umzug auf einen top-modernen High-Tech Server. 1 & 1 hatte Frau Crämer zum 30.09.2007 gekündigt, aber die Webseiten schon heruntergefahren. Sie hat auf die Frist verzichet und zum 30.08.2007 gekündigt Diese Pressemitteilung ist zum Abdruck frei bei Nennung der Autorin, Belegexemplar via Email erbeten



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And the Winner is: (von Einer flog über das KuckKucksnest)
....leider wieder Conny Crämer - und der arme Steuerzahler muß wieder für Sinnlose klagen einer kranken Frau zahlen... Conny wann hat das endlich mal ein Ende - wenn das so weiter geht solle man mal echt ne Webseite mit deinen gesammelten Werken und all deinen paranoiden Mails veröffentlichen - geh in die Klapse - da werden Du geholfen.... Ein Freund


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