Täter als Opfer und Opfer als Täter? - Verhindert die Justiz durch eine zweifelhafte Rechts-Auslegung eine wirksame Gegenwehr gegen neofaschistische Straftäter? Antworten auf diese Frage muss nach Ansicht der Humanistischen Union (HU) ein Prozess am Freitag (24. November) vor dem Landgericht Marburg geben. Der HU-Ortsverband Marburg wird die Verhandlung im Strafverfahren gegen den Amöneburger Physiker Dr. Ulrich Brosa kritisch begleiten. Der stellvertretende HU-Ortsvorsitzende Dragan Pavlovic hatte schon die erstinstanzliche Verhandlung am Freitag (1.
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Täter als Opfer und Opfer als Täter?

2006/11/21 15:13

Pressemeldung von:
Humanistische Union
Verhindert die Justiz durch eine zweifelhafte Rechts-Auslegung eine wirksame
Gegenwehr gegen neofaschistische Straftäter? Antworten auf diese Frage muss
nach Ansicht der Humanistischen Union (HU) ein Prozess am Freitag (24.
November) vor dem Landgericht Marburg geben. Der HU-Ortsverband Marburg wird
die Verhandlung im Strafverfahren gegen den Amöneburger Physiker Dr. Ulrich
Brosa kritisch begleiten.
Der stellvertretende HU-Ortsvorsitzende Dragan Pavlovic hatte schon die
erstinstanzliche Verhandlung am Freitag (1. Juni) als Prozessbeobachter
Täter als Opfer und Opfer als Täter?
Bürgerrechtsorganisation seit 1961

verfolgt. Seinen Bericht hatte die HU Marburg damals schon auf ihrer
Internet-Seite www.hu-marburg.de veröffentlicht.
Zum Erstaunen der meisten Prozessbesucher war Brosa seinerzeit wegen eines
angeblichen Verstoßes gegen das Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG) zu einer
Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt worden. Angeklagt worden
war er, weil er einen Auszug aus dem Bundes-Zentralregister veröffentlicht
hatte. Darin waren Angaben zu früheren Strafverfahren gegen den Amöneburger
Polizisten-Sohn Frank L. enthalten gewesen. Der Aktivist der rechtsradikalen
Burschenschaft "Berger88" hatte am 6. April 1998 das Haus des Physikers
angegriffen und dessen Bewohner bedroht.
Nach dem Paragraphen 43 des Bundes-Datenschutzgesetzes ist die
Veröffentlichung schutzwürdiger Daten lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Strafbar ist sie nur dann, wenn mit der Preisgabe der Informationen dem
Betroffenen gezielt geschadet werden soll.
Geschadet aber hatte der Betroffene dem Physiker, der sich dagegen mit der
Veröffentlichung der Daten wehren wollte. Nach dem Paragraphen 14 des
Bundes-Datenschutzgesetzes ist die Veröffentlichung auch schutzwürdiger
Daten dann erlaubt, wenn dadurch eine Person oder die Allgemeinheit
geschützt werden soll. Auf diese Regelung beruft sich Brosa.
Der Angriff gegen ihn und sein Haus war seinerzeit nicht bestraft worden.
Vielmehr hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den
Polizisten-Sohn eingestellt.
Brosa hingegen sah in einer Veröffentlichung der früheren Straftaten des
Angreifers eine Möglichkeit, sich und andere vor dem gewalttätigen jungen
Mann zu schützen.
Die Kriminalisierung des Antifaschisten hält der HU-Ortsverband Marburg für
einen juristischen und politischen Skandal: "Ständig beklagen Politiker das
Erstarken rechtsextremer Parteien", erklärte der Marburger
HU-Ortsvorsitzende Franz-Josef Hanke. "Wenn aber Gerichte die Neofaschisten
mit Samthandschuhen anfassen oder gar gänzlich schonen, während sie
gleichzeitig mit übergroßer Schärfe gegen Antifaschisten vorgehen, dann ist
das keine Rechtsprechung, sondern eine Rechts-Sprechung."
In dem Verfahren gegen Brosa könnte die Marburger Justiz am Freitagmorgen ab
9 Uhr beweisen, dass sie nicht die Opfer zu Tätern umdefiniert und mit
Strafen überzieht, sondern ihr Augenmerk auf die neofaschistischen
Straftäter richtet. Den Vorsitzenden Richter Dr. Ullrich forderte der
HU-Ortsvorsitzende auf, die Vorwürfe gegen Brosa fallenzulassen und das
Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Die Bürgerinnen und
Bürger regte Hannke an, dem Verfahren durch persönliche Präsenz und
Diskussionen darüber die nötige öffentliche Aufmerksamkeit Zu verschaffen.

Dragan Pavlovic



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.hu-marburg.de
 

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