Studie: Verwaltung moniert verzögerte Vergabeprozesse und rechtliche Unsicherheiten - (Köln, 01.10.2007) Die meisten Beschaffungsverantwortlichen in den Behörden sind nur wenig mit dem seit letztem Jahr gültigen neuen Vergaberecht für die öffentliche Verwaltung zufrieden. Ähnliches gilt nach einer Erhebung der Unternehmensberatung INFORA GmbH für die Auftragnehmer aus der Wirtschaft. Demnach sind lediglich 14 Prozent mit den novellierten gesetzlichen Bedingungen zur IT-Beschaffung vollständig zufrieden.
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Studie: Verwaltung moniert verzögerte Vergabeprozesse und rechtliche Unsicherheiten

2007/10/01 13:40

Pressemeldung von:
Infora GmbH
(Köln, 01.10.2007) Die meisten Beschaffungsverantwortlichen in den Behörden sind nur wenig mit dem seit letztem Jahr gültigen neuen Vergaberecht für die öffentliche Verwaltung zufrieden. Ähnliches gilt nach einer Erhebung der Unternehmensberatung INFORA GmbH für die Auftragnehmer aus der Wirtschaft. Demnach sind lediglich 14 Prozent mit den novellierten gesetzlichen Bedingungen zur IT-Beschaffung vollständig zufrieden. Für weitere 65 Prozent gilt dies nur eingeschränkt; dagegen äußert sich jeder fünfte der befragten Verwaltungsmitarbeiter negativ. Hauptsächlich kritisieren die
Studie: Verwaltung moniert verzögerte Vergabeprozesse und rechtliche Unsicherheiten
Beschaffungsspezialisten der öffentlichen Verwaltung, dass das neue Vergaberecht einen größeren Aufwand erzeugt und dadurch die Beschaffungsprozesse verzögert werden. Dies wird von 59 Prozent moniert, während 42 Prozent zusätzlich rechtliche Unsicherheiten beklagen. Für mehr als ein Drittel sind damit höhere Vergaberisiken verbunden.

Die meisten Probleme bereiten etwa der Hälfte der Behörden die Erstellung der Verdingungsunterlagen sowie der Wettbewerbliche Dialog und die Bewertung der Angebote. Auch den Umgang mit Rahmenvereinbarungen betrachten 46 Prozent als schwierig. Seitens der Wirtschaftsunternehmen als Lieferanten der öffentlichen Verwaltung äußern sich gar 41 Prozent unzufrieden mit dem neuen Vergaberecht. Sie bemängeln in der INFORA-Studie insbesondere den gestiegenen Aufwand bei den Angebotsprozessen (61 Prozent) und die Verständlichkeit des novellierten Gesetzes (58 Prozent). Mehrheitlich haben sie zudem den Eindruck, dass die neuen Vergabebedingungen schneller zu formalen Fehlern führen können und ein höheres Ausschlussrisiko bei den Ausschreibungen entsteht. Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden hat sich nach den bisherigen Erfahrungen von 47 Prozent erschwert. Für ein Drittel der Firmen ist mit dem neuen Vergaberecht auch die Attraktivität des öffentlichen Sektors für die eigene Marktausrichtung gesunken.

„Tatsächlich verbergen sich in den veränderten gesetzlichen Regelungen mit ihrer Vielzahl an Verordnungen eine Reihe Fallstricke“, urteilt der INFORA-Berater Per Wiegand. „Trotz der deutlichen Verbesserungen erzeugt das novellierte Vergaberecht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, weil es schwieriger und komplexer geworden ist“, weiß er aus seiner Beratungspraxis. Die Ergebnisse der Studie wurden anlässlich der vom Bundesinnenministerium und der INFORA zum dritten Mal durchgeführten Fachtagung IT-Beschaffung am 25. bis 27. September in Berlin präsentiert. Diese Veranstaltung zur Information und zum Erfahrungsaustausch hatten rund 450 Teilnehmer aus Bundes- und Landesbehörden besucht. Sie hatte sich inhaltlich mit den gegenwärtigen vertragsrechtlichen Entwicklungen auf dem Gebiet der IT-Auftragsvergabe und praktischen Hinweisen für die Optimierung der Beschaffungspraxis beschäftigt.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.infora.de
 

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