Studie: IT-Anbieter noch ohne einheitliche Meinung in der Bewertung des EVB-IT
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Pressemeldung von:
Infora GmbH
(Köln, 13.03.2008) Die deutschen IT-Anbieter haben noch keine einheitliche Meinung zu dem seit Sommer letzten Jahres gültigen neuen EVB-IT-Systemvertrag. In ihm sind die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Erstellung und Lieferung von IT-Systemen geregelt. Nach einer Erhebung der Unternehmensberatung INFORA GmbH unter mehr als 200 IT-Anbietern glaubt nur ein Viertel der Befragten, dass behördliche Aufträge dadurch unattraktiver werden. Dagegen sehen 42 Prozent der Produkthersteller und Dienstleister keine derartigen Effekte für ihr Business. Fast ein Drittel hat hierzu
allerdings noch keine konkrete Einschätzung.
Ein etwas anderes Bild zeigt sich hingegen bei der Frage, ob die neuen vertraglichen Bedingungen als sehr kompliziert empfunden werden. Dies bejaht über die Hälfte der Befragten, während 18 Prozent im EVB-IT-Systemvertrag keinen übermäßig hohen Schwierigkeitsgrad erkennen wollen. Auch in der rechtlichen Beurteilung von Aufträgen auf Basis des EVB-IT-Systemvertrags überwiegt bei den IT-Anbietern die kritische Haltung. 34 Prozent erwarten für die Praxis deutlich höhere geschäftliche Risiken, relativ optimistisch sind deutlich weniger Befragte (24 Prozent). Auffällig ist hier aber der große Anteil derer, die sich gegenwärtig außerstande sehen, bereits eine genaue Einschätzung abzugeben: Mit 42 Prozent stellen sie die größte Gruppe dar. „An diesem sehr heterogenen Meinungsbild der IT-Anbieter ist abzulesen, dass sie noch sehr unsicher mit dem Thema EVB-IT umgehen“, urteilt der INFORA-Consultant Alexander Bock. „Insofern spiegeln die Ergebnisse möglicherweise eine Bewertung wider, die mehrheitlich aus einer vornehmlich abstrakten Beurteilung resultiert und noch zu wenig auf konkreten Erfahrungen mit dem neuen Systemvertrag beruht“, gibt der Experte für IT-Beschaffung zu bedenken. Die Unsicherheit sei letztlich aber auch nicht verwunderlich, weil es sich um ein sehr umfangreiches und vergleichsweise vielschichtiges Vertragswerk handele, das im praktischen Einsatz durchaus eine Reihe von Fragen aufwerfe. „Dies gilt nicht nur für die IT-Anbieter, sondern genauso für die Beschaffungsverantwortlichen in den Behörden“, sieht Bock beide Seiten beansprucht.
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