Steuerhinterziehung soll künftig erst nach zehn Jahren verjähren - Die Bundesregierung will Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen und dafür die Verjährungsfrist von bisher fünf Jahren verdoppeln. Die Fristen für die Steuerfestlegung und die Verfolgung von Steuerhinterziehung sollen angeglichen werden, wie ein Sprecher des Finanzministeriums sagte. Bisher konnte zwar die Steuer noch bis zu zehn Jahre nach dem Fälligkeitsjahr festgelegt werden. Wer die Steuer hinterzog, konnte aber bereits nach fünf Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Die neue Verjährungsfrist für Steuerstraftaten soll im Jahressteuergesetz 2009 geregelt werden.