Stellungnahme zur Pressemeldung „Behörden gegen Visavia“ - In den vergangenen Tagen gab es mehrere Pressmeldungen, die rechtliche Bedenken der Behörden gegenüber dem Beratungs- und Abgabeterminal visavia beinhalteten. Hierzu bezieht die Firma Rowa als Hersteller wie folgt Stellung: „Die Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken- Transfusions- und Betäubungsmittelwesen der AOLG (kurz AG AATB) fasste in ihrer Sitzung vom 18/19.10.2007 folgenden, nunmehr auch öffentlich zugänglich gemachten Beschluss: „Die AG AATB spricht sich aus Gründen des Gesundheits- und Patientenschutzes sowie aufgrund rechtlicher Bedenken gegen den Einsatz solcher Automaten zur Arzneimittelabgabe aus.“ Unter „solche Automaten“ fällt wohl auch der visavia.
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Stellungnahme zur Pressemeldung „Behörden gegen Visavia“

2007/12/20 17:30

Pressemeldung von:
Rowa Automatisiserungssysteme GmbH & Co. KG
In den vergangenen Tagen gab es mehrere Pressmeldungen, die rechtliche Bedenken der Behörden gegenüber dem Beratungs- und Abgabeterminal visavia beinhalteten. Hierzu bezieht die Firma Rowa als Hersteller wie folgt Stellung: „Die Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken- Transfusions- und Betäubungsmittelwesen der AOLG (kurz AG AATB) fasste in ihrer Sitzung vom 18/19.10.2007 folgenden, nunmehr auch öffentlich zugänglich gemachten Beschluss:

„Die AG AATB spricht sich aus Gründen des Gesundheits- und Patientenschutzes sowie aufgrund rechtlicher Bedenken gegen den Einsatz
Stellungnahme zur Pressemeldung „Behörden gegen Visavia“
Das Beratungs- und Abgabeterminal visavia
solcher Automaten zur Arzneimittelabgabe aus.“ Unter „solche Automaten“ fällt wohl auch der visavia. Wir sehen uns deshalb – nicht zuletzt aufgrund der möglicherweise durch die Pauschalität dieses Beschlusses verursachten Unsicherheiten – gezwungen, folgendes klarzustellen:

1. Der Beschluss der AG AATB hat keinerlei rechtliche Bindungswirkung, weder für die Rowa Automatisierungssysteme GmbH & Co. KG noch für unsere Kunden sowie alle Nutzer und Betreiber eines visavia.

2. Dieser Beschluss stellt nicht verbindlich die Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines visavia fest. Die Rechtslage im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes eines visavia hat sich durch diesen Beschluss nicht verändert.

3. Im Wesentlichen gibt der Beschluss die persönliche Auffassung der Mitglieder der Arbeitsgruppe wider, die sich „aus Gründen des Gesundheits- und Patientenschutzes sowie aufgrund rechtlicher Bedenken“ (auch) gegen den visavia aussprechen. Damit ist nicht gesagt, dass tatsächlich die Rechtswidrigkeit des Einsatzes des visavia unterstellt wird. Es werden lediglich „rechtliche Bedenken“ geäußert. Die AG AATB war auch auf Nachfrage von Rowa Automatisierungssysteme GmbH & Co. KG nicht in der Lage, diese Bedenken in Form von exakten Gesetzesangaben zu konkretisieren.

4. Bislang konnte noch nicht festgestellt werden, dass nachgeordnete lokale Behörden aufgrund dieses Beschlusses Verwaltungsakte im Hinblick auf den Betrieb eines visavia erlassen haben. Vor dem Hintergrund, dass dieser Beschluss mittlerweile mehr als zwei Monate alt ist, zeigt dies, dass die vor Ort zuständigen Behörden die Einschätzung der AG AATB nicht teilen.“



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